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   BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03   

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BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03 (https://dejure.org/2004,29989)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03 (https://dejure.org/2004,29989)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 27 W (pat) 388/03 (https://dejure.org/2004,29989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind die miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).

    Aus demselben Grund steht der Annahme der Verwechslungsgefahr der Marken auch nicht entgegen, dass es einen sogenannten Motivschutz nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur in eingeschränktem Umfang gibt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 24 f.] - Springende Raubkatze).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind die miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).

    Unter Zugrundelegung des Erfahrungssatzes, dass die angesprochenen Verkehrskreise regelmäßig nicht den einander gegenüberstehenden Zeichen gleichzeitig begegnen, sondern ihre Auffassung nur aufgrund einer undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken gewinnen (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 [Rn. 26] - Lloyd; BGH GRUR 1993, 972, 974 f. - Sana/Schosana), wobei die übereinstimmenden Merkmale stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 569 - Cefallone), kann eine starke visuelle Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Bildmarken nicht verneint werden.

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind die miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).

    Die Frage, ob damit eine begriffliche oder klangliche Ähnlichkeit der Marken vorliegt, kann aber auf sich beruhen, da bereits eine visuelle Ähnlichkeit zu bejahen ist, was für sich genommen schon die Annahme der Verwechslungsgefahr begründet (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Die unterschiedliche horizontale und vertikale Ausrichtung beider Figuren hat dabei keine maßgebliche Bedeutung, da nach der Lebenserfahrung im geschäftlichen Verkehr die Marken den angesprochenen Verbrauchern nicht immer in derselben Ausrichtung begegnen (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Unter Zugrundelegung des Erfahrungssatzes, dass die angesprochenen Verkehrskreise regelmäßig nicht den einander gegenüberstehenden Zeichen gleichzeitig begegnen, sondern ihre Auffassung nur aufgrund einer undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken gewinnen (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 [Rn. 26] - Lloyd; BGH GRUR 1993, 972, 974 f. - Sana/Schosana), wobei die übereinstimmenden Merkmale stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 569 - Cefallone), kann eine starke visuelle Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Bildmarken nicht verneint werden.
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Unter Zugrundelegung des Erfahrungssatzes, dass die angesprochenen Verkehrskreise regelmäßig nicht den einander gegenüberstehenden Zeichen gleichzeitig begegnen, sondern ihre Auffassung nur aufgrund einer undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken gewinnen (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 [Rn. 26] - Lloyd; BGH GRUR 1993, 972, 974 f. - Sana/Schosana), wobei die übereinstimmenden Merkmale stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 569 - Cefallone), kann eine starke visuelle Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Bildmarken nicht verneint werden.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 388/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind die miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).
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