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   BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11   

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BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11 (https://dejure.org/2011,5559)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11 (https://dejure.org/2011,5559)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 26 W (pat) 29/11 (https://dejure.org/2011,5559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUCHT VITAL" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUCHT VITAL" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).

    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, führt nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor).

    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild).

    Die von der Anmelderin in ihrer Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 146/99 - POWER MALT ist vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Unterscheidungskraft von Wortkombinationen ergangen, die sich in einer bloßen Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, erschöpfen und nach welchen es für eine Schutzversagung bereits ausreicht, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 58, 59 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 - Doublemint).

    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 [Rz. 39] - Terranus; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, führt nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor).

    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild).

    Die von der Anmelderin in ihrer Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 146/99 - POWER MALT ist vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Unterscheidungskraft von Wortkombinationen ergangen, die sich in einer bloßen Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, erschöpfen und nach welchen es für eine Schutzversagung bereits ausreicht, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 58, 59 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 - Doublemint).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild).

    Die von der Anmelderin in ihrer Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 146/99 - POWER MALT ist vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Unterscheidungskraft von Wortkombinationen ergangen, die sich in einer bloßen Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, erschöpfen und nach welchen es für eine Schutzversagung bereits ausreicht, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 58, 59 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 - Doublemint).

  • BPatG, 24.05.2000 - 26 W (pat) 146/99
    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Sie hält das angemeldete Zeichen, welches eine lexikalisch nicht nachweisbare Wortneuschöpfung darstelle, für unterscheidungskräftig und verweist auf die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 146/99 - POWER MALT.

    Die von der Anmelderin in ihrer Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 146/99 - POWER MALT ist vor den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Unterscheidungskraft von Wortkombinationen ergangen, die sich in einer bloßen Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, erschöpfen und nach welchen es für eine Schutzversagung bereits ausreicht, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 - Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 58, 59 - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 - Doublemint).

  • BPatG, 01.12.2009 - 27 W (pat) 220/09

    Voreintragungen im Anmeldeverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 [Rz. 39] - Terranus; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 [Rz. 39] - Terranus; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward und Rado).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
  • BPatG, 29.03.2006 - 32 W (pat) 304/03
    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Als verbreitetes und allgemein geläufiges Wort der deutschen Sprache weist "vital" in der von der Markenstelle zutreffend ermittelten Bedeutung in Verbindung mit den von der Zurückweisung umfassten Lebensmitteln allein auf deren belebende, kräftigende und gesundheitsfördernde Wirkung hin (vgl. BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 304/03 - VITAL).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 26 W (pat) 29/11
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 [Rz. 39] - Terranus; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

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