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   BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13   

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BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13 (https://dejure.org/2016,58211)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13 (https://dejure.org/2016,58211)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 26 W (pat) 72/13 (https://dejure.org/2016,58211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Watt" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Watt" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Watt" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Ob etwas anderes für besonders gelagerte Ausnahmefälle mit einer jahrzehntelangen unbeanstandeten Benutzung, in denen zudem ein Besitzstand von ganz bedeutendem Wert entstanden ist, zu gelten hat, kann vorliegend auf sich beruhen, da solche außergewöhnlichen Umstände weder von der Antragsgegnerin vorgetragen worden noch sonst ersichtlich sind (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 37 ff. - Gute Laune Drops).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 483 Rdnr. 22 - test; GRUR 2014, 565 Rdnr. 10 - smartbook) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

  • EuG, 04.12.2014 - T-494/13

    Sales & Solutions / OHMI - Inceda (watt) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Ergänzend verweist die Antragstellerin auf die Entscheidungen des EUIPO vom 15. Juli 2013 (R 1192/2012-4 und R 1193/2012-4) und des EuG vom 4. Dezember 2014 (T-494/13 und T-495/13), mit denen die Unionswortmarke "Watt" (01090471) und die Unionsbildmarke (003820313) für nichtig erklärt worden sind.

    Vielmehr nimmt er die ihm bekannte Bezeichnung "Watt" und damit auch die angegriffene Marke im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die einen Bezug zu elektrischer Energie aufweisen, als eine ihm geläufige elektrische Maßeinheit wahr und versteht sie auch nur als eine solche, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft der Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen (vgl. auch EUIPO, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - R 1192/2012-4 und R 1193/2012-4, bestätigt durch EuG, Urt. v. 4. Dezember 2014 - T-494/13 und T-495/13).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 483 Rdnr. 22 - test; GRUR 2014, 565 Rdnr. 10 - smartbook) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).

    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix; zur Feststellungslast des Löschungsantragstellers: BGH GRUR 2014, 483 Rdnr. 38 - test m. w. N.; 2014, 565 Rdnr. 18 - smartbook; GRUR 2010, 138 Rdnr. 48 - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 483 Rdnr. 22 - test; GRUR 2014, 565 Rdnr. 10 - smartbook) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).

    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix; zur Feststellungslast des Löschungsantragstellers: BGH GRUR 2014, 483 Rdnr. 38 - test m. w. N.; 2014, 565 Rdnr. 18 - smartbook; GRUR 2010, 138 Rdnr. 48 - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress).
  • BPatG, 08.04.2014 - 24 W (pat) 18/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CID" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    bbb) Der Begriff "Watt" ist dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der regelmäßig elektrische Energie bezieht und dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. zum Fachverkehr: EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - ResponsibleFurniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID), als eine Maßeinheit für elektrischen Strom bekannt, beispielsweise aus dem Physikunterricht, vor allem aber vom Kauf von Glühbirnen oder Elektrogeräten, bei denen in aller Regel die Leistung in Watt angegeben ist, so dass er die Bezeichnung "Watt" ohne weiteres mit elektrischer Energie in Verbindung bringt.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 550/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Responsible Furniture" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    bbb) Der Begriff "Watt" ist dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der regelmäßig elektrische Energie bezieht und dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. zum Fachverkehr: EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - ResponsibleFurniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID), als eine Maßeinheit für elektrischen Strom bekannt, beispielsweise aus dem Physikunterricht, vor allem aber vom Kauf von Glühbirnen oder Elektrogeräten, bei denen in aller Regel die Leistung in Watt angegeben ist, so dass er die Bezeichnung "Watt" ohne weiteres mit elektrischer Energie in Verbindung bringt.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 26.10.2016 - 26 W (pat) 72/13
    Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung sachbezogener Kennzeichnungen (EuGH GRUR 2008, 608 Rdnr 71; GRUR 2012, 616 Rdnr. 22 - Alfred Strigl/DPMA u. Securvita/Öko-Invest).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 60/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "delikat (Wort-Bild-Marke" -

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

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