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   BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17   

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https://dejure.org/2018,44797
BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17 (https://dejure.org/2018,44797)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17 (https://dejure.org/2018,44797)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 28 W (pat) 27/17 (https://dejure.org/2018,44797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecosis" - zur Vorlage einer Vollmacht für einen Inlandsvertreter - Niederlegung der Vertretung - keine neue Bestellung - Weitergeltung der Bestellung als Inlandsvertreter - bösgläubige Markenanmeldung hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports).
  • BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports).
  • EuG, 11.07.2013 - T-321/10

    SA.PAR. / OHMI - Salini Costruttori (GRUPPO SALINI) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Diese "qualifizierte Kenntnis" ihres Geschäftsführers muss sich die Inhaberin der angegriffenen Marke zurechnen lassen (vgl. hierzu EuGH GRUR Int. 2014, 172 - SA.PAR ./. HAMB [SALINI]).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    a) Von einer bösgläubigen Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig, insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit, erfolgt (BGH GRUR 2016, 380, Rdnr. 16 - Glückspilz; GRUR 2004, 510, 511 - S. 100).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Dabei ist die maßgebliche Grenze zur Bösgläubigkeit dann überschritten, wenn das Verhalten des Markenanmelders bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    So kann unabhängig von einem bestehenden Besitzstand Dritter eine Markenanmeldung bösgläubig sein, wenn sie von vornherein in der ersichtlichen Absicht vorgenommen wird, Dritte in wettbewerbswidriger Weise an der Benutzung eines Kennzeichens zu hindern (BGH GRUR 2008, 621, Rdnr. 21 - AKADEMIKS; a. a. O. - Ivadal).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Eine bösgläubige Markenanmeldung kann demnach vorliegen, wenn der Anmelder weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbares Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben, und besondere Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Anmelders als sittenwidrig erscheinen lassen (EUGH GRUR 2009, 763, 763, Rdnr. 43 ff. - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH, a. a. O., Rdnr. 17 - Glückspilz; GRUR 2009, 780 ff. - lvadal; GRUR 2008, 917, Rdnr. 23 ff. - EROS).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Eine bösgläubige Markenanmeldung kann demnach vorliegen, wenn der Anmelder weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbares Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben, und besondere Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Anmelders als sittenwidrig erscheinen lassen (EUGH GRUR 2009, 763, 763, Rdnr. 43 ff. - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH, a. a. O., Rdnr. 17 - Glückspilz; GRUR 2009, 780 ff. - lvadal; GRUR 2008, 917, Rdnr. 23 ff. - EROS).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Eine bösgläubige Markenanmeldung kann demnach vorliegen, wenn der Anmelder weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbares Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben, und besondere Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Anmelders als sittenwidrig erscheinen lassen (EUGH GRUR 2009, 763, 763, Rdnr. 43 ff. - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH, a. a. O., Rdnr. 17 - Glückspilz; GRUR 2009, 780 ff. - lvadal; GRUR 2008, 917, Rdnr. 23 ff. - EROS).
  • BPatG, 08.10.2014 - 29 W (pat) 542/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pokerzeit" - zum Erfordernis der Vorlage einer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
    Denn § 96 Abs. 1 MarkenG trifft für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde keine Regelung, die als lex specialis der allgemeinen Vorschrift des § 81 Abs. 6 Satz 2 MarkenG vorgeht (vgl. zu den entsprechenden Regelungen im Patentrecht BPatGE 54, 276; a. A. BPatG, Beschluss vom 8. Oktober 2014, 29 W (pat) 542/12 - Pokerzeit).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

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