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   BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97   

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BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 (https://dejure.org/1997,3614)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 (https://dejure.org/1997,3614)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 26 W (pat) 107/97 (https://dejure.org/1997,3614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Wortmarke "Schenkelspreizer" von der Eintragung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten; Begriff der Sittenwidrigkeit nach der Rechtsprechung zum UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb); Berücksichtigung allgemein ethischer Moralvorstellungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 5
    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Insbesondere seine in Art. 79 Abs. 3 besonders geschützten Fundamentalnormen schaffen das Leitbild unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung (BVerfGE 7, 198, 206; 24, 236, 251; 34, 269, 280; 51, 1, 6; BVerfG NJW 1972, 537; 1987, 827 ; Schricker, Gesetzesverletzung und Sittenverstoß 1970, S 226).

    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.

  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 239/93

    Ölverschmutzte Ente - Gefühlsbetonte Werbung; GG - Meinungsfreiheit; GG -

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Selbst die bekannte Benetton-Werbung trägt zur Auseinandersetzung über das in ihr gezeigte Elend nichts Wesentliches bei (BGH GRUR 1995, 598 ).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Dies würde voraussetzen, daß Marken jedenfalls auch den Charakter einer Meinungsaussage hätten, also Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. BVerfGE 71, 162, 175, 179; BVerfG NJW 1992, 1153 ; 1994, 3342 ).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Dem kommerziellen Interesse des Anmelders stehen somit schützenswerte Interessen der Verbraucher sowie der Mitbewerber gegenüber (vgl. BGHZ 125, 91, 97 - Markenverunglimpfung I).
  • BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94

    GG - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Dies würde voraussetzen, daß Marken jedenfalls auch den Charakter einer Meinungsaussage hätten, also Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. BVerfGE 71, 162, 175, 179; BVerfG NJW 1992, 1153 ; 1994, 3342 ).
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
    Dies würde voraussetzen, daß Marken jedenfalls auch den Charakter einer Meinungsaussage hätten, also Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. BVerfGE 71, 162, 175, 179; BVerfG NJW 1992, 1153 ; 1994, 3342 ).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 119/69

    Grabsteinaufträge II

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 29.05.1970 - I ZR 25/69

    Erotik in der Ehe

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94

    H.I.V. POSITIVE - Gefühlsbetonte Werbung; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69

    Siedlungsgesetzliches Wiederkaufsrecht in der Zwangsversteigerung

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592,  595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "headfuck" (Wort-Bildmarke) -

    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, weil dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG BeckRS 2011, 13266 - Schenkelspreizer; BPatG MarkenR 2011, 235 - Arschlecken24).

    Dabei darf zwar nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Auffassung der Verbraucher von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt ist (BPatG Beschl. v. 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; Sack WRP 1985, 1; Baudenbacher GRUR 1981, 19).

  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02

    Die Eintragung der angemeldeten Marke "Ficke" verstößt nicht gegen die guten

    Ebenso wie im Falle der zurückgewiesenen Bezeichnung "Schenkelspreizer" - BPatG 26 W (pat) 107/97, Beschluss vom 26. November 1997 - werde durch die angemeldete Marke das Sittlichkeits- und Schamgefühl weiter Verkehrskreise in unerträglicher Weise verletzt.

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; PAVIS PROMA BPatG-Beschluss vom 26. November 1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).

  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 31/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes

    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
  • BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

    Die angemeldete Marke verletzt hingegen nach Ansicht des Senats das durch die seit Jahrzehnten fortgeschrittene Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht - wie es für eine Schutzversagung erforderlich wäre - in völlig unerträglicher Art und Weise, da sie über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus keine sexuellen Aussagen enthält, die massiv - z. B. geschlechtsspezifisch - diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 26.09.2011 - 26 W (pat) 8/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHLUMPFWICHSE" - Verstoß gegen die guten Sitten -

    Diese Tatsachen sind in ihrer Kombination geeignet, das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises zu verletzen (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA, -  26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 36/10 - ARSCHLECKEN24).
  • BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Massaker" - Verstoß gegen die guten Sitten

    Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Auffassung der Verbraucher von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt ist (BPatG Beschl. v. 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; Sack WRP 1985, 1; Baudenbacher GRUR 1981, 19).
  • BPatG, 09.09.2013 - 27 W (pat) 534/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZUR Ritze (Wort-Bild-Marke)" - Sittenwidrigkeit

    Im Zusammenhang mit der Graphik handelt es sich bei "Ritze" um einen äußerst vulgären Ausdruck, der das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).
  • BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer

    Dies betrifft aber nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen (vgl. BPatG, Beschluss vom 26.11.1997, Az.: 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).
  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit

    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
  • BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
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