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   BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20   

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BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20 (https://dejure.org/2020,47638)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20 (https://dejure.org/2020,47638)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 30 W (pat) 501/20 (https://dejure.org/2020,47638)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).

    Voreintragungen führen weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung bzw. Schutzgewährung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163 (Nr. 39) - Terranus; GRUR 2004, 674 (Nr. 43, 44) - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Hierfür reicht es aus, dass ein Zeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - DOUBLEMINT; 674 (Nr. 97) - Postkantoor; GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - BIOMILD).

    Voraussetzung hierfür wäre aber - wie bereits oben erwähnt -, dass ein merklicher und schutzbegründender Unterschied zwischen der Kombination und der bloßen Summe ihrer Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16

    Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke:

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) bzw. zum Zeitpunkt der internationalen Registrierung (vgl. BGH GRUR 2017, 1262 (Nr. 14) - Schokoladenstäbchen III) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 (Nr. 20) - KORNSPITZ; GRUR 2010, 228 (Nr. 33) - Vorsprung durch Technik; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) bzw. zum Zeitpunkt der internationalen Registrierung (vgl. BGH GRUR 2017, 1262 (Nr. 14) - Schokoladenstäbchen III) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).
  • BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 117/04
    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Der Begriff wird in der Werbesprache schon lange eingesetzt, um - vergleichbar den Begriffen "super, top, turbo, Spitze" - anpreisend auf eine extreme Verstärkung oder Verbesserung der Eigenschaften von Waren hinzuweisen (vgl. BPatG 33 W (pat) 18/08 - ULTRAGEL; 30 W (pat) 117/04 - Ultra Shield; 24 W (pat) 114/99 - Ultra Clean).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) bzw. zum Zeitpunkt der internationalen Registrierung (vgl. BGH GRUR 2017, 1262 (Nr. 14) - Schokoladenstäbchen III) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 53) - Henkel; BGH a. a. O. (Nr. 15) - Pippi- Langstrumpf-Marke).
  • BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Nicht zuletzt liegt dieses rein beschreibende Verständnis für den Verkehr umso näher, als er insbesondere im vorliegend relevanten Bereich der digitalen Druckergeräte für Computer und dessen Zubehör an englische Fachausdrücke und englische Wortneuschöpfungen gewöhnt ist, weshalb sich ihm der Sinngehalt von "ULTRASTREAM" ohne weiteres erschließen wird (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 77/07- JETSTREAM).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 (Nr. 59) - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 (Nr. 10) - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 (Nr. 11) - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 (Nr. 9) - OUI; jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 08.02.2000 - 24 W (pat) 114/99
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 18/08
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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