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   BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02   

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BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2004,26869)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2004,26869)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 33 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2004,26869)
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  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyds/Loint«s; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; WRP 2000, 1152, 1153 - PAPPAGALLO; WRP 2001, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Zwar wird eine Ähnlichkeit zwischen Bekleidungsstücken und Kopfbedeckungen auf der einen und Schuhwaren auf der anderen Seite von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezweifelt (BGH GRUR 1999, 164 - JOHN LOBB), jedoch darf nicht übersehen werden, dass die beiderseitigen Waren trotz gewichtiger Unterschiede bei den regelmäßigen Herstellungsbetrieben, der stofflichen Beschaffenheit und den Vertriebsstätten durchaus gewichtige wirtschaftliche Berührungspunkte aufweisen.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyds/Loint«s; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; WRP 2000, 1152, 1153 - PAPPAGALLO; WRP 2001, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Sie wird daher funktionsgemäß als Warenmarke verwendet, wobei die teilweise zusätzlich vorhandene Windhund-Darstellung als reine Motivwiedergabe des Begriffs "Greyhound" nicht den kennzeichnenden Charakter der Marke verändert (vgl. a. BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus, GRUR 2000, 1038 - Kornkammer).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyds/Loint«s; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; WRP 2000, 1152, 1153 - PAPPAGALLO; WRP 2001, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyds/Loint«s; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; WRP 2000, 1152, 1153 - PAPPAGALLO; WRP 2001, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Sie wird daher funktionsgemäß als Warenmarke verwendet, wobei die teilweise zusätzlich vorhandene Windhund-Darstellung als reine Motivwiedergabe des Begriffs "Greyhound" nicht den kennzeichnenden Charakter der Marke verändert (vgl. a. BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus, GRUR 2000, 1038 - Kornkammer).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Die Markeninhaberin hat durch Übernahme der Angabe "S..." als Widersprechender hierauf rügelos zur Sache erwidert, so dass der Beteiligtenwechsel selbst unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm) analog §§ 265, 267 ZPO wirksam vollzogen worden ist.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 27.01.2004 - 33 W (pat) 216/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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