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   BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09   

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BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2009,30699)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2009,30699)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2009,30699)
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  • BPatG, 10.12.2003 - 32 W (pat) 411/02
    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Dass "learning for leading" aus dem Englischen stammt, beseitigt die von der Markenstelle zutreffend erläuterte und belegte beschreibende Bedeutung (insoweit wird auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug genommen) nicht, weil die Wörter zu den einfachen englischen Wörtern des Grundwortschatzes gehören, die auch im inländischen Sprachgebrauch häufig eingesetzt werden, und weil learning dem entsprechenden deutschen Begriff "lernen" ähnlich ist (BPatG, Beschluss vom 05.01.2005, Az.: 32 W (pat) 57/04 -NetLearn; BPatG, Beschluss vom 10.12.2003, Az.: 32 W (pat) 411/02 -LearnLine; BPatG, Beschluss vom 05.01.2005, Az.: 32 W (pat) 152/03 -Learning Family).
  • BPatG, 02.02.2000 - 26 W (pat) 70/99
    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Auch wenn ihm die Eignung fehlt, Waren eindeutig zu beschreiben (BPatG, Beschluss vom 02.02.2000, Az.: 26 W (pat) 70/99 -Leading), ist es im Kontext mit "learning for" eine eindeutige Angabe über das Ziel des Lernens.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 -Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 -Linde).
  • BPatG, 05.01.2005 - 32 W (pat) 152/03
    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Dass "learning for leading" aus dem Englischen stammt, beseitigt die von der Markenstelle zutreffend erläuterte und belegte beschreibende Bedeutung (insoweit wird auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug genommen) nicht, weil die Wörter zu den einfachen englischen Wörtern des Grundwortschatzes gehören, die auch im inländischen Sprachgebrauch häufig eingesetzt werden, und weil learning dem entsprechenden deutschen Begriff "lernen" ähnlich ist (BPatG, Beschluss vom 05.01.2005, Az.: 32 W (pat) 57/04 -NetLearn; BPatG, Beschluss vom 10.12.2003, Az.: 32 W (pat) 411/02 -LearnLine; BPatG, Beschluss vom 05.01.2005, Az.: 32 W (pat) 152/03 -Learning Family).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Wenngleich bei Wortmarken in Form von Slogans, wie die vorliegende Marke einen darstellt, zu berücksichtigen ist, dass die Verbraucher Werbesprüche nicht in gleicher Weise wahrnehmen wie andere Marken, sondern wegen einer oft im Vordergrund stehenden Werbefunktion daraus gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren schließen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Nr. 32 -35 -Das Prinzip der Bequemlichkeit), ist "learning for leading" kein gebräuchlicher oder üblich wirkender Begriff, den die angesprochenen Kreise in Verbindung mit Waren, wie Papier, Pappe und Büroartikeln, und mit der Dienstleistung Werbung nur als solchen ansehen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351 -Topline).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der entsprechende Begriff allgemein verständlich ist, ob ihn eine große oder geringe Zahl von Unternehmen zur freien Verwendung benötigt und ob das, was beschrieben werden kann, wirtschaftlich wesentlich oder nebensächlich ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, Rn. 77, 58, 102 -Postkantoor).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 -Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 -Linde).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Selbst fremdsprachige Wortmarken, deren Bedeutung die inländischen Marktteilnehmer nicht ohne weiteres erkennen, sind beschreibend, wenn sie beim Vertrieb, in Gebrauchsanweisungen, auf Verpackungen, beim Import und Export Verwendung finden können oder wenn sie den mit den Waren bzw. Dienstleistungen befassten Fachkreisen hinreichend verständlich sind (EuGH MarkenR 2006, 157 Rn. 24 -Matratzen Concord; Ströbele, MarkenR 2006, 433, 435 IV, V).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 39/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351 -Topline).
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