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   BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19   

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BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19 (https://dejure.org/2021,1515)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19 (https://dejure.org/2021,1515)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 12 W (pat) 45/19 (https://dejure.org/2021,1515)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 14.03.2016 - 20 W (pat) 6/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verstärker" - zur notwendigen Bestellung eines

    Auszug aus BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19
    Soweit die Beschwerdegegnerin im Hinblick auf Entscheidungen insbesondere des 20. Senats des BPatG (vgl. 20 W (pat) 6/12 und 20 W (pat) 13/11) der Ansicht ist, dass seitens der Beschwerdeführerin die Inlandsvertreter-Vollmacht im Termin hätte vorgelegt werden müssen, kann dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden.

    Es gibt zwar unter den Senaten des BPatG eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob auch bei einem Rechts- oder Patentanwalt die Inlandsvertretervollmacht vorzulegen ist, wenn sie nicht bestritten ist, also ob § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG auch für die Inlandsvertretervollmacht gilt oder nicht (vgl. 20 W (pat) 13/11, 20 W (pat) 6/12, 21 W (pat) 6/07 gegen die Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG und 23 W (pat) 9/10 für eine Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG).

  • BPatG, 20.05.2015 - 20 W (pat) 13/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Antennenanordnung" - zur notwendigen Bestellung

    Auszug aus BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19
    Soweit die Beschwerdegegnerin im Hinblick auf Entscheidungen insbesondere des 20. Senats des BPatG (vgl. 20 W (pat) 6/12 und 20 W (pat) 13/11) der Ansicht ist, dass seitens der Beschwerdeführerin die Inlandsvertreter-Vollmacht im Termin hätte vorgelegt werden müssen, kann dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden.

    Es gibt zwar unter den Senaten des BPatG eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob auch bei einem Rechts- oder Patentanwalt die Inlandsvertretervollmacht vorzulegen ist, wenn sie nicht bestritten ist, also ob § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG auch für die Inlandsvertretervollmacht gilt oder nicht (vgl. 20 W (pat) 13/11, 20 W (pat) 6/12, 21 W (pat) 6/07 gegen die Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG und 23 W (pat) 9/10 für eine Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG).

  • BPatG, 27.10.2011 - 21 W (pat) 6/07

    Patentbeschwerdeverfahren - Nachweis der Inlandsvertretervollmacht

    Auszug aus BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19
    Es gibt zwar unter den Senaten des BPatG eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob auch bei einem Rechts- oder Patentanwalt die Inlandsvertretervollmacht vorzulegen ist, wenn sie nicht bestritten ist, also ob § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG auch für die Inlandsvertretervollmacht gilt oder nicht (vgl. 20 W (pat) 13/11, 20 W (pat) 6/12, 21 W (pat) 6/07 gegen die Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG und 23 W (pat) 9/10 für eine Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19
    Zwar könnte eine selbständige Tochtergesellschaft als Niederlassung im Sinne von § 21 ZPO reichen (Baumbach / Lauterbach / Hartmann / Anders / Gehle, ZPO, 79. Aufl. § 21 Rdnr. 9), jedoch müsste sie dann im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft tätig werden oder den Rechtsschein einer derartigen Tätigkeit erwecken (OLG Düsseldorf, Urt. vom 10.11.2010 - VI-U (Kart) 19/10, zitiert juris, Rn. 36).
  • BPatG, 20.03.2014 - 23 W (pat) 9/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Zickzackabtastpfad" - Inlandsvertreter - zum

    Auszug aus BPatG, 27.01.2021 - 12 W (pat) 45/19
    Es gibt zwar unter den Senaten des BPatG eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob auch bei einem Rechts- oder Patentanwalt die Inlandsvertretervollmacht vorzulegen ist, wenn sie nicht bestritten ist, also ob § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG auch für die Inlandsvertretervollmacht gilt oder nicht (vgl. 20 W (pat) 13/11, 20 W (pat) 6/12, 21 W (pat) 6/07 gegen die Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG und 23 W (pat) 9/10 für eine Anwendung des § 97 Abs. 6 Satz 2 PatG).
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