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   BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00   

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BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00 (https://dejure.org/2000,28857)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00 (https://dejure.org/2000,28857)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2000 - 29 W (pat) 169/00 (https://dejure.org/2000,28857)
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  • BPatG, 24.02.1997 - 25 W (pat) 252/94
    Auszug aus BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00
    In der Rechtsprechung wird bereits eine zwei Tage oder eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erhobene Nichtbenutzungseinrede als verspätetes Vorbringen iSv §§ 531 Abs. 2 Nr. 3, 296 Abs. 2 iVm § 282 Abs. 2 ZPO angesehen (vgl auch BPatG 25 W (pat) 115/96 - BPatGE 40, 127 f; Mitt 1997, 195 f - 25 W (pat) 252/94 sowie BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
  • BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96

    Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen

    Auszug aus BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00
    In der Rechtsprechung wird bereits eine zwei Tage oder eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erhobene Nichtbenutzungseinrede als verspätetes Vorbringen iSv §§ 531 Abs. 2 Nr. 3, 296 Abs. 2 iVm § 282 Abs. 2 ZPO angesehen (vgl auch BPatG 25 W (pat) 115/96 - BPatGE 40, 127 f; Mitt 1997, 195 f - 25 W (pat) 252/94 sowie BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
  • BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99

    Vertrieb von Waren im Internet als funktionsgerechte Benutzungshandlung -

    Auszug aus BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00
    In dieser Zeit hätten hinreichende Benutzungsunterlagen zumindest in einem Umfang beschafft werden können, der die behauptete Benutzung im Internet - soweit sie dem inländischen Geschäftsverkehr zuzurechnen ist (vgl hierzu BPatG 24 W (pat) 185/99 - VISIO = VISION, BlfPMZ 2001, 24; BPatGE 43, 77, MarkenR 2000, 439) - hätte erkennen lassen und erläuternde Ergänzungen innerhalb einer kurzen Schriftsatzfrist noch erlaubt hätten, ohne daß dies als Verfahrensverzögerung anzusehen wäre.
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 27.02.2000 - 29 W (pat) 169/00
    In der Rechtsprechung wird bereits eine zwei Tage oder eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erhobene Nichtbenutzungseinrede als verspätetes Vorbringen iSv §§ 531 Abs. 2 Nr. 3, 296 Abs. 2 iVm § 282 Abs. 2 ZPO angesehen (vgl auch BPatG 25 W (pat) 115/96 - BPatGE 40, 127 f; Mitt 1997, 195 f - 25 W (pat) 252/94 sowie BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
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