Rechtsprechung
   BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28262
BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06 (https://dejure.org/2008,28262)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06 (https://dejure.org/2008,28262)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 26 W (pat) 90/06 (https://dejure.org/2008,28262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").

    Maßgeblich ist somit letztlich, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die bloße Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2005, 1012, 1014 - BioID; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).

    Dass der Begriff "Stromfonds" lexikalisch bisher nicht nachweisbar ist, vermag die Schutzfähigkeit nicht zu begründen, da sein beschreibender Aussagehalt feststeht (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").

    Dass der Begriff "Stromfonds" lexikalisch bisher nicht nachweisbar ist, vermag die Schutzfähigkeit nicht zu begründen, da sein beschreibender Aussagehalt feststeht (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35-36) "BIOMILD").
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips; GRUR 2003, 604 ff. - Libertel).
  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Eine derartige Bezeichnung ist daher den Mitbewerbern als beschreibende Angabe zur freien Verwendung offenzuhalten (vgl. BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 14/05
    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Soweit die Anmelderin auf zwei Voreintragungen, nämlich "SIMPLYFONDS" und "EUROSPEICHER" verweist, die vom Bundespatentgericht für eintragungsfähig erachtet worden sind (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 14/05 und 32 W (pat) 131/03), vermag dies vorliegend keine andere Beurteilung der Schutzfähigkeit zu rechtfertigen.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips; GRUR 2003, 604 ff. - Libertel).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Auch sofern es sich um einen von der Anmelderin erfundenen Begriff handeln sollten, hindert dies nicht, dass dessen freie Verwendung für die Mitbewerber gewährleistet sein muss, wenn dieser - wie vorliegend - eine zur Beschreibung der Waren/Dienstleistungen geeignete Angabe darstellt (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • BPatG, 06.04.2005 - 32 W (pat) 131/03
    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
    Soweit die Anmelderin auf zwei Voreintragungen, nämlich "SIMPLYFONDS" und "EUROSPEICHER" verweist, die vom Bundespatentgericht für eintragungsfähig erachtet worden sind (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 14/05 und 32 W (pat) 131/03), vermag dies vorliegend keine andere Beurteilung der Schutzfähigkeit zu rechtfertigen.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht