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   BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14 (EP)   

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BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14 (EP) (https://dejure.org/2014,13658)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2014 - 7 Ni 1/14 (EP) (https://dejure.org/2014,13658)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 7 Ni 1/14 (EP) (https://dejure.org/2014,13658)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 10.07.2013 - 4 Ni 8/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Formen der Oberfläche eines

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Die Einleitung des "concordato preventivo"-Verfahrens führt jedoch nicht wie die Eröffnung eines inländischen Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung nach § 240 ZPO (a. A.: BPatG, Urt. v. 10. Juli 2013 - 4 Ni 8/11 (EP) = BeckRS 2013, 12865 = GRUR 2014, 104 (Leitsatz)).

    Wird das Vergleichsverfahren zugelassen, darf der Schuldner weiter über das Vermögen des Unternehmens verfügen und die Geschäfte weiter führen (Art. 167 Abs. 1 des italienischen Konkursgesetzes; http://ec.europa.eu/civiljustice/bankruptcy/bankruptcy_ita_de.htm; s. auch BPatG, Urt. v. 10. Juli 2013, - 4 Ni 8/11 (EP)).

    b) Aber selbst wenn der Rechtsansicht des 4. Nichtigkeitssenats des Bundespatentgerichts zu folgen wäre, die von einer Verfahrensunterbrechung durch das concordato preventivo ausgeht (BPatG, Urt. v. 10. Juli 2013 - 4 Ni 8/11 (EP) = BeckRS 2013, 12865 = GRUR 2014, 104 (Leitsatz)), hätte die Klägerin zu 1.) das unterbrochene Verfahren durch ihre Erklärung auf Seite 4 des Schriftsatzes vom 5. Juli 2013 wirksam aufgenommen.

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Genauso wenig wie der Patentinhaber gezwungen ist, alle Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 re. Sp. - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 1990, 432 - Spleißkammer), war er hier nicht daran gehindert, statt der Normwerte sowohl der Kurzzeit- als auch Langzeitprüfung allein die Normwerte aus der Langzeitprüfung zur Konkretisierung heranzuziehen.
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Es ist nicht zwingend erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche, hier etwa eine Ausführungsform ohne Verwendung von Schmiermitteln, unmittelbar und eindeutig offenbart ist (vgl. BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Genauso wenig wie der Patentinhaber gezwungen ist, alle Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 re. Sp. - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 1990, 432 - Spleißkammer), war er hier nicht daran gehindert, statt der Normwerte sowohl der Kurzzeit- als auch Langzeitprüfung allein die Normwerte aus der Langzeitprüfung zur Konkretisierung heranzuziehen.
  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Wer zur Aufnahme des Rechtsstreits befugt ist, richtet sich nach Art. 15 EUInsO ebenfalls nach der lex fori und damit nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften (vgl. BGH GRUR 2013, 862, Rdn. 6 - Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens), hier nach § 85 InsO.
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 131/11

    Kontaktplatte

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Die hierfür maßgebliche dreimonatige Zahlungsfrist wurde jedoch erst mit Zustellung des Beschlusses in Gang gesetzt (vgl. BGH GRUR 2013, 539 - Kontaktplatte) und wäre zum ursprünglich vorgesehenen Termin zur mündlichen Verhandlung (10. Oktober 2013) noch nicht abgelaufen gewesen; die Nachzahlung erfolgte fristgerecht am 21. Oktober 2013.
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Für die Frage, ob eine unzulässige Erweiterung gegeben ist, kommt es darauf an, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (z. B. BGH GRUR 2012, 1124, Rdn. 45 - Polymerschaum m .w. Nachw.).
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Wegen seines präventiven Charakters und des Fehlens eines eröffneten Insolvenzverfahrens kann das concordato preventivo weder mit einem eröffneten inländischen Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners gleichgesetzt werden, das nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO nach sich zieht (vgl. BGH GRUR 2010, 861, Rdn. 13 - Schnellverschlusskappe; NJW-RR 2007, 629), noch entspricht es dem auf Antrag des Schuldners formell eröffneten Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code (BGH GRUR 2010, 861 ff. - Schnellverschlusskappe).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94

    2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    a) Grundsätzlich ist zwar die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nichtigkeitsklägers geeignet, das Nichtigkeitsverfahren jedenfalls dann zu unterbrechen, wenn dieser Gewerbetreibender ist und die Nichtigkeitsklage mit Rücksicht auf den Gewerbebetrieb erhoben wurde (vgl. BGH GRUR 1995, 394 - Aufreißdeckel).
  • OLG München, 22.08.2012 - 19 U 2031/12

    Unterbrechung eines inländischen Verfahrens durch einen Insolvenzantrag vor einem

    Auszug aus BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Das in Deutschland anhängige Verfahren wird jedoch gemäß dem anwendbaren § 240 ZPO erst unterbrochen, wenn auch die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist oder das Insolvenzverfahren durch formellen Eröffnungsbeschluss eröffnet wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2013, 314 f., Münchener Kommentar zur InsO, 2. Auflage 2008, Art. 15 EUInsVO Rdn. 13).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur

    Im Weiteren spielt es nach h. M., der sich der Senat anschließt, keine Rolle, ob das Recht des Insolvenzstaates (lex fori concurso) dem jeweiligen Eröffnungsakt selbst eine Unterbrechungswirkung beimisst oder den Übergang der Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis mit ihm verbindet (vgl. BGH , NZI 2012, 572, 574; MüKo-InsO/ Thole , a.a.O., Rn. 5 und 11; Andres/Leithaus/ Dahl , InsO, 2. Aufl. 2011, § 352 Rn. 3; Gottwald/Kolmann, a. a. O.; BPatG , BeckRS 2013, 12865; a. A. FK-InsO/ Wenner/Schuster , 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 6; BPatG , BeckRS 2014, 12941).

    In einem solchen Fall ist nicht der Sachwalter, sondern der Schuldner zur Aufnahme des Prozesses befugt (vgl. MüKO-InsO/ Schumacher , 3. Aufl. 2013, § 85 Rn. 12; BPatG , BeckRS 2014, 12941).

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