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   BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18   

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https://dejure.org/2020,9903
BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18 (https://dejure.org/2020,9903)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18 (https://dejure.org/2020,9903)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 30 W (pat) 809/18 (https://dejure.org/2020,9903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Fahrradsattel" - zur Frage, ob ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt - Unterscheidung Sichtbarkeit und Einsehbarkeit - Erfordernis, dass das Bauelement ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 3, 4, 33 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 DesignG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Produktschutz durch Design: Das Versteckspiel eines Fahrradsattels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    Auszug aus BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18
    Die eingezahlte Beschwerdegebühr ist jedoch entgegen der Auffassung der Inhaberin des angegriffenen Designs im vorliegenden Fall nicht deswegen der vormaligen Antragstellerin zu 1. zuzuordnen, weil Angaben zur Person des Einzahlenden fehlen und daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gebühr dem an erster Stelle im Rubrum aufgeführten Beteiligten, nämlich der vormaligen Antragstellerin zu 1., zuzuordnen ist (vgl. dazu BGH GRUR 2017, 1286 Rdnr. 30 - Mehrschichtlager).

    Die eingezahlte Beschwerdegebühr ist daher seitens des Rechtspflegers zutreffend dieser Beteiligten zugeordnet worden (vgl. BGH GRUR 2017, 1286 Rdnr. 27 - Mehrschichtlager).

  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    Auszug aus BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18
    Zwar wurde zu der von beiden vormaligen Antragstellern fristgerecht eingelegten Beschwerde die Beschwerdegebühr nur einmal und damit nicht wie erforderlich der Anzahl der Beschwerdeführer entsprechend eingezahlt (vgl. BGH GRUR 2015, 1255 Rdnr. 11 - Mauersteinsatz).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18
    "Bauelemente" eines "komplexen Erzeugnisses" sind verschiedene Einzelteile, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann (vgl. zu Art. 3 Buchst. c GGV EuGH GRUR 2018, 284 Rn. 65 - Acacia/ Audi; BGH, Urt. v. 30. Januar 2020, I ZR 1/19 - Front kit, veröffentlicht auf der Internetseite des BGH).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Auszug aus BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18
    "Bauelemente" eines "komplexen Erzeugnisses" sind verschiedene Einzelteile, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann (vgl. zu Art. 3 Buchst. c GGV EuGH GRUR 2018, 284 Rn. 65 - Acacia/ Audi; BGH, Urt. v. 30. Januar 2020, I ZR 1/19 - Front kit, veröffentlicht auf der Internetseite des BGH).
  • BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20

    Sattelunterseite

    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht das Design für nichtig erklärt (GRUR-RR 2020, 246).
  • BGH, 15.06.2023 - I ZB 31/20

    Sattelunterseite II

    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Designs festgestellt (GRUR-RR 2020, 246).
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