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BPatG, 27.03.2000 - 30 W (pat) 136/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 17.02.1998 - 27 W (pat) 178/96
Auszug aus BPatG, 27.03.2000 - 30 W (pat) 136/99
Infolgedessen wurde eine Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke, die nur aus einem Vornamen besteht und einer Marke mit Gesamtnamen regelmäßig verneint (zB BPatG 27 W (pat) 293/94: JENNIFER PEOPLE # jennifer; 27 W (pat) 117/95: EDWIN SCHLOSSBERG # EDWIN; 27 W (pat) 178/96: Marilyn # Marilyn Monroe, veröffentlicht in Pavis Proma, Kliems bzw Knoll). - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 27.03.2000 - 30 W (pat) 136/99
Bei der Gegenüberstellung der Marken ist von dem Grundsatz auszugehen, daß auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen ist, was nicht ausschließt, daß der Gesamteindruck einer Marke durch einen einzelnen Zeichenbestandteil geprägt wird (und die anderen Bestandteile zurücktreten), so daß bei der Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (stRspr vgl zB BGH GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 27.03.2000 - 30 W (pat) 136/99
Bei der Gegenüberstellung der Marken ist von dem Grundsatz auszugehen, daß auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen ist, was nicht ausschließt, daß der Gesamteindruck einer Marke durch einen einzelnen Zeichenbestandteil geprägt wird (und die anderen Bestandteile zurücktreten), so daß bei der Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (stRspr vgl zB BGH GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 27.03.2000 - 30 W (pat) 136/99
Stehen sich wie hier Namen gegenüber, so gilt an sich der Erfahrungssatz, daß der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen (sofern er sie mündlich wiedergibt, was bei Bekleidungsgegenständen nur seltener der Fall ist) in einer die Aussprechbarkeit und Merkbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH, MarkenR 1999, 57 - Lions).