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   BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03   

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BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2005,27638)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2005,27638)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2005 - 29 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2005,27638)
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  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen potentiellen Kunden, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Die Ähnlichkeit ist sodann anhand ihres klanglichen und schriftbildlichen Eindrucks, sowie ihres Sinngehalts zu ermitteln, wobei es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr in der Regel genügt, wenn die Zeichen in einer Hinsicht ähnlich sind (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBAFLEX; WRP 2003, 1436, 1438 - Kelly mwN).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist deshalb den übereinstimmenden Merkmalen eine deutlichere Aufmerksamkeit als den Unterschieden zuzuwenden, so dass es mehr auf die Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist deshalb den übereinstimmenden Merkmalen eine deutlichere Aufmerksamkeit als den Unterschieden zuzuwenden, so dass es mehr auf die Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Dafür wäre allerdings erforderlich, dass sich der jeweilige begriffliche Inhalt der Wortbestandteile jedermann sofort und ohne jeden Denkvorgang erschlösse, so dass bei den Verkehrskreisen infolge der spontanen Assoziation konkreter Bilder die Gefahr eines klanglichen "Verhörens" ausgeschlossen wird (BGH GRUR 1992, 130 - BALL/Bally; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; MarkenR 2000, 130 - comptes/ComTel).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen potentiellen Kunden, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    An der Bedeutung der klanglichen Ähnlichkeit ist jedoch festzuhalten, da nach wie vor auch eine telefonische oder mündliche Übermittlung in Betracht kommt und das Außerachtlassen der Klangähnlichkeit bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr dem Markeninhaber einen Bereich des der Marke zukommenden Schutzumfangs ungerechtfertigt entziehen würde (BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m.w.N; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).

    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (st. Rsp; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m.w.N; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).

    Auszugehen ist außerdem von dem Grundsatz, dass sich der Verkehr bei einer aus Wortbestandteilen und grafischen Elementen zusammengesetzten Marke in der Regel an den Wortelementen als der einfachsten Form der Benennung orientiert (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (st. Rsp; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

    Ähnlichkeit besteht ebenfalls zwischen den "Computersoftware-Programmen" in Klasse 9 der Widerspruchsmarke und dem "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" der jüngeren Marke, da eine Ähnlichkeit zwischen Ware und Dienstleistung dann möglich ist, wenn der Verkehr der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Ware trete auch als Anbieter der Dienstleistung auf oder umgekehrt (BGH GRUR 2004, 241, 242 - GeDIOS), was in diesem Segment der Fall ist.

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Der Verkehr erkennt in Wörtern toter Sprachen wie etwa Latein oder Altgriechisch, aber auch in anderen Fremdsprachen wie Italienisch keinen Sinngehalt, es sei denn, dass dieser Begriff als Ganzes oder in seinem Wortstamm in den allgemeinen deutschen Sprachschatz übergegangen ist oder auf dem entsprechenden Gebiet als Fachsprache verwendet wird (BGH GRUR 1995, 825, 827 - TORRES; BlPMZ 2005, 200, 201 - il Padrone/il Portone; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 8 Rn. 377).
  • BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 211/99
    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Die Gefahr einer klanglichen Verwechslung wird - trotz der Klangrotation - auch nicht durch einen abweichenden Sinngehalt ausgeschlossen, wobei eine Aufspaltung in einzelne Markenelemente ebenso wenig erfolgen kann wie sonst beim Vergleich der Marken (BGH BlPMZ 2005, 200, 201 - il Padrone/il Portone; BPatGE 36, 123 ff. - babalu/BALUBA; PAVIS PROMA CD-Rom BPatG 25 W (pat) 85/98 - COLDARIN/Cordalin; 25 W (pat) 211/99 - elano/Aleno; 28 W (pat) 66/00 - VEGIMAX/Vegamix).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Dafür wäre allerdings erforderlich, dass sich der jeweilige begriffliche Inhalt der Wortbestandteile jedermann sofort und ohne jeden Denkvorgang erschlösse, so dass bei den Verkehrskreisen infolge der spontanen Assoziation konkreter Bilder die Gefahr eines klanglichen "Verhörens" ausgeschlossen wird (BGH GRUR 1992, 130 - BALL/Bally; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; MarkenR 2000, 130 - comptes/ComTel).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 27.04.2005 - 29 W (pat) 190/03
    Selbst wenn der Verkehr daher grundsätzlich einen Unterschied zwischen den Vergleichszeichen hört, verwischt sich dieser durch Zeitablauf im Erinnerungsbild (BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana).
  • BPatG, 27.05.1999 - 25 W (pat) 85/98
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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