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   BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09   

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https://dejure.org/2009,26471
BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09 (https://dejure.org/2009,26471)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09 (https://dejure.org/2009,26471)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2009 - 25 W (pat) 20/09 (https://dejure.org/2009,26471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen

  • kanzlei.biz

    Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Insoweit reicht aus rechtlicher Sicht bereits aus, dass die Markenstelle möglicherweise nach Anhörung des Antragstellers anders entschieden hätte (vgl. BGH NJW 2005, 2624, 2625; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., Einl I Rdnr. 20 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 132, 144).
  • BPatG, 06.10.2005 - 10 W (pat) 1/04
    Auszug aus BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Um Missbrauchsfälle weitgehend auszuschließen, wird von der Rechtsprechung aber gefordert, dass dem eingetragenen Markeninhaber vor Vollzug der Umschreibung Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist, wenn keine von allen Verfahrensbeteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge oder Umschreibungsbewilligungen vorliegen (vgl. hierzu etwa BPatG, GRUR 2008, 261 -Markenumschreibung; BPatG PAVIS PROMA 10 W (pat) 1/04 -Umschreibung/Rechtliches Gehör II; BPatG 28 W (pat) 177/07 -PRO TEC).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Insoweit reicht aus rechtlicher Sicht bereits aus, dass die Markenstelle möglicherweise nach Anhörung des Antragstellers anders entschieden hätte (vgl. BGH NJW 2005, 2624, 2625; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., Einl I Rdnr. 20 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 132, 144).
  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

    Auszug aus BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Sie kommt vielmehr nur im Ausnahmefall in Betracht, wie er etwa dann gegeben ist, wenn einem Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör nicht in ausreichender Weise gewährt wurde und die Umschreibung auch auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH GRUR 1969, 43 -Marpin).
  • BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07
    Auszug aus BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Um Missbrauchsfälle weitgehend auszuschließen, wird von der Rechtsprechung aber gefordert, dass dem eingetragenen Markeninhaber vor Vollzug der Umschreibung Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist, wenn keine von allen Verfahrensbeteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge oder Umschreibungsbewilligungen vorliegen (vgl. hierzu etwa BPatG, GRUR 2008, 261 -Markenumschreibung; BPatG PAVIS PROMA 10 W (pat) 1/04 -Umschreibung/Rechtliches Gehör II; BPatG 28 W (pat) 177/07 -PRO TEC).
  • BPatG, 28.06.2018 - 30 W (pat) 47/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.W.I. (Wort-Bild-Marke)" - Antrag auf

    In solchen Fällen bestehen in aller Regel zumindest Restzweifel, ob eine die Umschreibung begründende Übertragung der Marke tatsächlich stattgefunden hat, so dass dem eingetragenen Markeninhaber stets rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung; BPatG 28 W (pat) 177/07 - PRO TEC; BPatG 25 W (pat) 20/09 - tall tree; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 27 Rn. 34).
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