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   BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08   

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BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08 (https://dejure.org/2010,29083)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08 (https://dejure.org/2010,29083)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2010 - 24 W (pat) 78/08 (https://dejure.org/2010,29083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MAKROVISION/makro (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAKROVISION/makro (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAKROVISION/makro (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAKROVISION/makro (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rn. 32, 33).

    Über eine Zeichenserie - wobei insoweit ohnehin nur registrierte und benutzte Marken in Betracht kommen (vgl. EuGH GRUR 2008, 343, Nr. 64 - BAINBRIDGE) -, in die sich die jüngere Marke zwanglos einfügen würde, verfügt die Widersprechende offensichtlich nicht; sie hat sich auf diesen Gesichtspunkt auch nicht berufen.

  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 274/04
    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Bei der im Rahmen der Beurteilung der Kennzeichnungskraft gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 103) kann der Widerspruchsmarke kein (noch) durchschnittlicher Schutzumfang zukommen, selbst wenn sich für einen Teil des deutschen Publikums mangels Sprachkenntnissen und Sprachgefühls der aufgezeigte Bedeutungsgehalt nicht ohne weiteres erschließen wird (vgl. BPatG, Beschl. v. 2.6.2008, 30 W (pat) 274/04: "MakroMarkt" nicht unterscheidungskräftig für zahlreiche Marken und Dienstleistungen).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    f) Gegen eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn (vgl. Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 396) spricht, dass der mit der Widerspruchsmarke (d. h. dem Wort "makro") übereinstimmende Eingangsbestandteil "MAKRO" innerhalb der jüngeren Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) hat.
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Allerdings ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch Einwortmarken durch einen Wortbestandteil geprägt werden; der entgegenstehenden Auffassung der Markenstelle ist durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2008, 905, Nr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909 Nr. 27 - Pantogast; ablehnend Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 248) die Grundlage entzogen.
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Allerdings ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch Einwortmarken durch einen Wortbestandteil geprägt werden; der entgegenstehenden Auffassung der Markenstelle ist durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2008, 905, Nr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909 Nr. 27 - Pantogast; ablehnend Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 248) die Grundlage entzogen.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    f) Gegen eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn (vgl. Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 396) spricht, dass der mit der Widerspruchsmarke (d. h. dem Wort "makro") übereinstimmende Eingangsbestandteil "MAKRO" innerhalb der jüngeren Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) hat.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rn. 32, 33).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 24 W (pat) 78/08
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rn. 32, 33).
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