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   BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10   

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https://dejure.org/2010,25181
BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10 (https://dejure.org/2010,25181)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10 (https://dejure.org/2010,25181)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2010 - 33 W (pat) 26/10 (https://dejure.org/2010,25181)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 MarkenG, § 48 MarkenG, § 82 MarkenG, § 50 Abs 1 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)" - zur Frage der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nach Auflösung einer GmbH - unzulässige Erweiterung des Dienstleistungsverzeichnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)" - zur Frage der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nach Auflösung einer GmbH - unzulässige Erweiterung des Dienstleistungsverzeichnisses

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)" - zur Frage der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nach Auflösung einer GmbH - unzulässige Erweiterung des Dienstleistungsverzeichnisses

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)" - zur Frage der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nach Auflösung einer GmbH - unzulässige Erweiterung des Dienstleistungsverzeichnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)" - zur Frage der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nach Auflösung einer GmbH - unzulässige Erweiterung des Dienstleistungsverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 32 Abs. 1; 2 Nr. 3; 39 Abs. 1; 48 Abs. 1 MarkenG
    Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nach Vergabe des Anmeldetages nicht mehr erweitert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01

    Dienstleistungsverzeichnis für Einzelhandelsdienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Die bloße Angabe von Klassenziffern liefert nämlich keine aus sich heraus verständliche, zuverlässige und ausreichend eingrenzbare Information über die erfassten Waren und Dienstleistungen (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 32 Rd. 80; BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ; a. A. Fezer, MarkenR, 4. Aufl.; § 32 Rd. 41).

    Der Umfang registrierter Rechte soll sich indes zweifelsfrei aus dem Register selbst ergeben, weil es insbesondere Wirtschaftsteilnehmern möglich sein muss, ohne zusätzliche Recherche, allein durch den Registerinhalt in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben (EuGH GRUR 2003, 145 (Rd. 49 - 52) - Sieckmann; BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).

    Zudem ist die Bestimmtheit des Markenschutzes auch im Hinblick auf die Herkunftsfunktion (dazu: EuGH GRUR 2001, 1148 (1149 Rd. 22 f.) - Bravo; EuGH GRUR 2004, 943 (Rd. 23) - SAT.2) von Bedeutung (BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Die Bestimmungen des Markengesetzes im Anmelde- und Eintragungsverfahren sind insoweit als ein zusammenhängendes und aufeinander abgestimmtes System zu verstehen, dessen innere Ausgewogenheit weder durch die Zulassung einer nachträglichen Änderung des Markenzeichens selbst (vgl. näher zu dem Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke: BGH GRUR 1958, 185 (186) - Wyeth; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 32 Rd. 22 ff. m. w. N.) noch durch eine nachträgliche Erweiterung des zugehörigen Verzeichnisses gestört werden darf.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Zudem ist die Bestimmtheit des Markenschutzes auch im Hinblick auf die Herkunftsfunktion (dazu: EuGH GRUR 2001, 1148 (1149 Rd. 22 f.) - Bravo; EuGH GRUR 2004, 943 (Rd. 23) - SAT.2) von Bedeutung (BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Zudem ist die Bestimmtheit des Markenschutzes auch im Hinblick auf die Herkunftsfunktion (dazu: EuGH GRUR 2001, 1148 (1149 Rd. 22 f.) - Bravo; EuGH GRUR 2004, 943 (Rd. 23) - SAT.2) von Bedeutung (BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Eine GmbH als Markeninhaberin verliert ihre Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nicht zwingend durch ihre Auflösung, sondern kann durch den Liquidator oder ggf. durch den ehemaligen Geschäftsführer noch weiter wirksam vertreten werden (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 7 Rd. 3, § 32 Rd. 101; vgl. BPatGE 41, 160 (162); BPatGE 44, 113 (116)).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10
    Der Umfang registrierter Rechte soll sich indes zweifelsfrei aus dem Register selbst ergeben, weil es insbesondere Wirtschaftsteilnehmern möglich sein muss, ohne zusätzliche Recherche, allein durch den Registerinhalt in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben (EuGH GRUR 2003, 145 (Rd. 49 - 52) - Sieckmann; BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).
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