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BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist zwar grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01
Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (…stRspr BGH aaO - marktfrisch; BGH GRUR 1999, 1089 - YES). - BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87
"KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke
Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01
Selbst eine Reihe gleicher oder ähnlicher Marken kann nicht zu einer Selbstbindung des Deutschen Patent- und Markenamts führen und ist erst recht für das Bundespatentgericht unverbindlich (vgl BGH GRUR 1989, 420 - K-SÜD). - BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99
OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der …
Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist zwar grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 33 W (pat) 107/01
Ungeachtet etwaiger strengerer Anforderungen, die sich möglicherweise aus dem "Farbe Orange"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Mai 2003(RS C-104/01) ergeben, ist das angemeldete Zeichen - auch gemessen an den genannten Kriterien - nicht schutzfähig.