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BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00
"BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen; …
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Dabei ist für die Beurteilung der Warenähnlichkeit nur auf die Waren abzustellen, für die die Marken Schutz genießen (vgl BGH GRUR 2003, 428 BIG BERTHA). - BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Damit lässt sich zum einen nicht feststellen, dass die gegenüberstehenden Waren im allgemeinen von demselben Hersteller stammen, zum anderen gibt es auch keine weiteren Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr eine Verbindung der Vergleichswaren dergestalt herstellen würde, dass er einen irgendwie gearteten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen beiden Markeninhabern herstellt (vgl BGH GRUR 2001, 507 EVIAN-REVIAN). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Dagegen lässt sich aus der Erteilung von Lizenzen für andere als diejenigen Waren, für die der Markenschutz gilt, kein Anhaltspunkt für eine Warenähnlichkeit ableiten, die Erteilung von Vermarktungsrechten zum Zwecke der Verkaufsförderung lässt den Warenähnlichkeitsbereich grundsätzlich unberührt (vgl BGH GRUR 2004, 594 Ferrari-Pferd).
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st Rspr, vgl WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling). - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st Rspr, vgl WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling). - BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Im vorliegenden Fall führt eine gesamtbegriffliche Verbindung zu dem Begriff "Big Brother" von der Vorstellung weg, das Markenelement "Brother" stelle den Stammbestandteil von Serienmarken dar (vgl BGH GRUR 2004, 779 Zwilling/Zweibruder; GRUR 1999, 735 POLYFLAM/ MONOFLAM). - BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Im vorliegenden Fall führt eine gesamtbegriffliche Verbindung zu dem Begriff "Big Brother" von der Vorstellung weg, das Markenelement "Brother" stelle den Stammbestandteil von Serienmarken dar (vgl BGH GRUR 2004, 779 Zwilling/Zweibruder; GRUR 1999, 735 POLYFLAM/ MONOFLAM). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 233/03
Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl BGH, GRUR 1999, 731 Canon II).