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   BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03   

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BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03 (https://dejure.org/2005,31115)
BPatG, Entscheidung vom 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03 (https://dejure.org/2005,31115)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 30 W (pat) 234/03 (https://dejure.org/2005,31115)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit ist entscheidend, ob die beiderseitigen Waren in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (Nr. 23) - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl § 9 Rdn 52f mwN).

    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus der von der Widersprechenden angeführten Canon-Entscheidung (EuGH GRUR 1998, 922; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II) herleiten.

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit ist entscheidend, ob die beiderseitigen Waren in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (Nr. 23) - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl § 9 Rdn 52f mwN).

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen kann, die Waren und Dienstleistungen unterlägen der Kontrolle desselben Unternehmens, sei es, dass der Dienstleistungsbetrieb sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Waren befaßt, sei es, dass der Warenhersteller oder -händler sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsbereich selbständig betätigt; hierbei ist im Rahmen der Erwartungen des Verkehrs insbesondere auch die Frage subjektiver Fehlvorstellungen einzubeziehen (vgl BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883, 884 f - PAPPAGALLO; GRUR 2002, 544 - BANK 24; BGH aaO 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT; GRUR 1989, 347, 348 - MICROTRONIC; vgl auch Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn 126).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 763, 764 - dcfix/CD-FIX).

    Grundsätzlich bleibt aber durch die Erteilung von Vermarktungsrechten der Warenähnlichkeitsbereich unberührt (vgl hierzu auch BGH GRUR 2004, 594 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 763, 764 - dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB BGH WRP 2004, 1037, 1038 - EURO 2000; BGH WRP 2004, 1173, 1174 - URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 763, 764 - dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Die Frage der Warenähnlichkeit beurteilt sich anhand objektiver, auf die Ware selbst bezogener Kriterien (vgl BGH GRUR 1999, 496 - TIFFANY), die den Gedanken an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich nahelegen; Gemeinsamkeiten in Bezug auf bestimmungsgemäße Funktion und Verwendung sind aber nicht feststellbar.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus der von der Widersprechenden angeführten Canon-Entscheidung (EuGH GRUR 1998, 922; BGH GRUR 1999, 731 - Canon II) herleiten.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen kann, die Waren und Dienstleistungen unterlägen der Kontrolle desselben Unternehmens, sei es, dass der Dienstleistungsbetrieb sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Waren befaßt, sei es, dass der Warenhersteller oder -händler sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsbereich selbständig betätigt; hierbei ist im Rahmen der Erwartungen des Verkehrs insbesondere auch die Frage subjektiver Fehlvorstellungen einzubeziehen (vgl BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883, 884 f - PAPPAGALLO; GRUR 2002, 544 - BANK 24; BGH aaO 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT; GRUR 1989, 347, 348 - MICROTRONIC; vgl auch Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn 126).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit ist entscheidend, ob die beiderseitigen Waren in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 (Nr. 23) - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl § 9 Rdn 52f mwN).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 27.06.2005 - 30 W (pat) 234/03
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen kann, die Waren und Dienstleistungen unterlägen der Kontrolle desselben Unternehmens, sei es, dass der Dienstleistungsbetrieb sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Waren befaßt, sei es, dass der Warenhersteller oder -händler sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsbereich selbständig betätigt; hierbei ist im Rahmen der Erwartungen des Verkehrs insbesondere auch die Frage subjektiver Fehlvorstellungen einzubeziehen (vgl BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883, 884 f - PAPPAGALLO; GRUR 2002, 544 - BANK 24; BGH aaO 1999, 731, 733 - Canon II; GRUR 2001, 507 - EVIAN/REVIAN; GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT; GRUR 1989, 347, 348 - MICROTRONIC; vgl auch Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn 126).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84

    "RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BPatG, 03.02.1967 - 28 W (pat) 11/66
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuG, 04.11.2003 - T-85/02

    Díaz / OHMI - Granjas Castelló (CASTILLO)

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