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   BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04   

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BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04 (https://dejure.org/2006,33838)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04 (https://dejure.org/2006,33838)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 28 W (pat) 294/04 (https://dejure.org/2006,33838)
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  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Für diese Zeitpunkte müssen konkrete Angaben zu einer Reihe von Kriterien gemacht werden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) "Lloyd"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) "Philips"; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV"), in erster Linie zu dem Marktanteil, der mit den maßgeblichen Waren der in Rede stehenden Marke gehalten wird, und zu dem Bekanntheitsgrad, den die Marke für diese Waren bei den angesprochenen Verkehrskreisen hat.
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Die Voraussetzungen für eine erhöhte Kennzeichnungskraft müssen im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marken bestanden haben und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch fortbestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 - Sunpearl II - und Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 9 Rdn. 39).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Für diese Zeitpunkte müssen konkrete Angaben zu einer Reihe von Kriterien gemacht werden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) "Lloyd"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) "Philips"; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV"), in erster Linie zu dem Marktanteil, der mit den maßgeblichen Waren der in Rede stehenden Marke gehalten wird, und zu dem Bekanntheitsgrad, den die Marke für diese Waren bei den angesprochenen Verkehrskreisen hat.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Für diese Zeitpunkte müssen konkrete Angaben zu einer Reihe von Kriterien gemacht werden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) "Lloyd"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) "Philips"; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV"), in erster Linie zu dem Marktanteil, der mit den maßgeblichen Waren der in Rede stehenden Marke gehalten wird, und zu dem Bekanntheitsgrad, den die Marke für diese Waren bei den angesprochenen Verkehrskreisen hat.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., u. a. BGH GRUR 2002, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD - 1).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., u. a. BGH GRUR 2002, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD - 1).
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