Rechtsprechung
BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
Soweit die Widersprechende geltend macht, dass die ältere Marke in der jüngeren Marke vollständig enthalten sei, verkennt sie, dass nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen allein auf ihren Gesamteindruck abzustellen ist (vgl EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f - RAUSCH/ELFI RAUCH). - BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94
"JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
Weder hat die Widersprechende den Verkehr bereits durch die Benutzung mehrerer eigener unter Verwendung von "JOY" gebildeter Serienmarken an diesen Stammbestandteil gewöhnt, noch handelt es sich bei "JOY" um einen besonders charakteristisch hervorstechenden oder als Firmenkennzeichnung verwendeten oder sonst mit Verkehrsgeltung ausgestatteten Bestandteil handelt (…vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl 2000, § 9 Rn 213 mwN; ferner BGH GRUR 1996, 777, 778 r Sp - JOY). - BPatG, 08.01.2002 - 27 W (pat) 244/00
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
Allerdings spricht hiergegen schon, dass die Buchstabenfolge "COM" auf dem hier von der angegriffenen Marke beanspruchten Warensektor eine Vielzahl von Bedeutungen haben kann, neben "communication" und "commercial" ua auch "computer" oder "commission" (vgl 27 W (pat) 52/99 - MultiCom, 27 W (pat) 244/00 - openCom, und 29 W (pat) 274/99 - ProCom, alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), wobei in Verbindung mit dem weiteren Markenelement "JOY" und im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine dieser Bedeutungen hier im Vordergrund steht. - BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99
Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
Wegen seiner gesamtbegrifflichen Einheit kann - ungeachtet der von der Markenstelle zu Recht geäußerten rechtlichen Bedenken gegen die "Abspaltungstheorie" - der Bestandteil "COM" auch nicht nicht von dem anderen Element "JOY" abgespalten werden (…vgl Althammer/Ströbele, aaO, § 9 Rn 199; vgl zuletzt auch BPatGE 44, 254, 257 - WISCHMAX/Max). - BPatG, 28.03.2001 - 29 W (pat) 274/99
Auszug aus BPatG, 27.08.2002 - 27 W (pat) 25/02
Allerdings spricht hiergegen schon, dass die Buchstabenfolge "COM" auf dem hier von der angegriffenen Marke beanspruchten Warensektor eine Vielzahl von Bedeutungen haben kann, neben "communication" und "commercial" ua auch "computer" oder "commission" (vgl 27 W (pat) 52/99 - MultiCom, 27 W (pat) 244/00 - openCom, und 29 W (pat) 274/99 - ProCom, alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), wobei in Verbindung mit dem weiteren Markenelement "JOY" und im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine dieser Bedeutungen hier im Vordergrund steht.