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   BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09   

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BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2009,23669)
BPatG, Entscheidung vom 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2009,23669)
BPatG, Entscheidung vom 27. August 2009 - 25 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2009,23669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99

    Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Hingegen können die zur sog. "Prägetheorie" entwickelten Grundsätze nicht zu einer Beschränkung des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke führen, wenn gerade die Gesamtheit ihrer Bestandteile zu einer verwechslungsbegründenden Ähnlichkeit mit der Gegenmarke führt (vgl. BPatG, GRUR 2000, 1052 -Rhoda-Hexan/Sota-Hexal).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Dem steht in rechtlicher Hinsicht bereits entgegen, dass den Grundsätzen zur "Prägetheorie", wonach eine mehrgliedrige Marke durch einzelne Bestandteile geprägt werden kann, wenn die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (st. Rspr., vgl. BGH, MarkenR 2003, 385 -City Plus; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2008, 719, 722 Tz. 37 -idw; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 278 m. w. N.), nur entnommen werden kann, dass aus einem Markenbestandteil ausnahmsweise Rechte hergeleitet werden können, wenn diesem eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung zukommt.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Vielmehr bestimmen auch kennzeichnungsschwache Elemente den jeweiligen maßgeblichen Gesamteindruck der Markenwörter mit (vgl. BGH, GRUR 2004, 783, 785 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; BPatGE 39, 273, 279 -Tumarol/DURADOL Mundipharma).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Dem steht in rechtlicher Hinsicht bereits entgegen, dass den Grundsätzen zur "Prägetheorie", wonach eine mehrgliedrige Marke durch einzelne Bestandteile geprägt werden kann, wenn die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (st. Rspr., vgl. BGH, MarkenR 2003, 385 -City Plus; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2008, 719, 722 Tz. 37 -idw; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 278 m. w. N.), nur entnommen werden kann, dass aus einem Markenbestandteil ausnahmsweise Rechte hergeleitet werden können, wenn diesem eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung zukommt.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Angesichts der weitgehenden Übereinstimmungen sind die konsonantischen Unterschiede im Wortinnern beider Markenwörter zu gering, um dem Eindruck eines weitgehenden Gleichklangs beider Markenwörter entscheidend entgegenzuwirken, zumal der Verkehr die Marken in aller Regel nicht zeitgleich oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge wahrnimmt und seine Auffassung daher erfahrungsgemäß von einem eher undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (vgl. EuGH, MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Dem steht in rechtlicher Hinsicht bereits entgegen, dass den Grundsätzen zur "Prägetheorie", wonach eine mehrgliedrige Marke durch einzelne Bestandteile geprägt werden kann, wenn die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (st. Rspr., vgl. BGH, MarkenR 2003, 385 -City Plus; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang; GRUR 2008, 719, 722 Tz. 37 -idw; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 278 m. w. N.), nur entnommen werden kann, dass aus einem Markenbestandteil ausnahmsweise Rechte hergeleitet werden können, wenn diesem eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung zukommt.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 -HEITEC).
  • BPatG, 11.11.2004 - 25 W (pat) 148/03
    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Aufgrund dessen steht dann aber trotz der nach der erweiterten Minimallösung nicht bestehenden Rezeptpflicht für die Waren der Widerspruchsmarke in tatsächlicher Hinsicht ebenso wie bei den rezeptpflichtigen Waren der angegriffenen Marke der im Umgang mit Arzneimittel sorgfältigere Fachverkehr im Vordergrund (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 148/03 v. 11. November 2004 -Binox/Timox).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Da das Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel nicht enthält, sind grundsätzlich auch die allgemeinen Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 -SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 -Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 -INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 27.08.2009 - 25 W (pat) 1/09
    Im Hinblick auf die im Bereich pharmazeutischer Erzeugnisse übliche Praxis, Marken in der Weise zu bilden, dass einzelne Zeichenteile Art, Zusammensetzung, Wirkung, Indikation, Darreichungsform, Art der Applikation und dergleichen jedenfalls für den Fachmann erkennen lassen, bewirkt allein der Bedeutungsanklang der Endsilbe "cor" als lateinischer Begriff für "Herz" noch keine Kennzeichnungsschwäche der Gesamtbezeichnung (vgl. dazu BGH GRUR 1998, 815, 817 -Nitrangin; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 124/99 -LEOCOR/Liacor).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
  • BPatG, 18.01.2001 - 25 W (pat) 87/00
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BPatG, 20.08.2013 - 25 W (pat) 65/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Protego/PROTELOS" - Warenähnlichkeit - zur

    Diese als gleichsam zum Kernbereich der Arzneimittel gehörenden Präparate sind im Hinblick auf die hierdurch gegebenen Überschneidungen bei Herstellerbetrieben, den Vertriebswegen, den Verkaufsstätten und den gemeinsamen Zweck, nämlich der Behandlung von Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden im weitesten Sinne zu dienen, schon unabhängig von ihrer Indikation und Anwendung ohne weiteres ähnlich (vgl. BPatG 25 W (pat) 1/09 - asonor/Adocor; BPatG 25 W (pat) 87/00 - MIRENAL/MYLERAN, zu finden in PAVIS PROMA).
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