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   BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01   

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BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,21159)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,21159)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 25 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,21159)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 14.06.2001 - T-357/99

    Telefon & Buch / HABM (UNIVERSALTELEFONBUCH)

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Soweit die Widersprechende hiervon abweichend auf tatsächliche Umstände, insbesondere die Betonung der jüngeren Marke abstellt, berücksichtigt sie nur unzureichend, daß zwar erfahrungsgemäß die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt ist (vgl hierzu auch EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) und auch schlechtere Übermittlungsbedingungen oder eine etwas undeutlichere Aussprache in die Beurteilung einzubeziehen sind, daß aber grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints; EuGH MarkenR 2001, 324, 326 Ziff 31 - UNIVERSALTE-LEFONBUCH).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Ebenso fehlen Anhaltspunkte dafür, daß das Wort "ProCash" ganz allgemein, etwa infolge einer Verwendung als Stammzeichen für eine Zeichenserie oder aus anderen Gründen, eine eigenständige auf die Widersprechende hinweisende Bedeutung erlangt hätte (vgl BGH GRUR 1996, 267, 269 - AQUA) und die Marken in beachtlichem Umfang mittelbar verwechselt werden könnten, auch wenn die Bedenken der Widersprechenden gegen die Koexistenz mit der jüngeren Marke aus ihrer Sicht durchaus verständlich erscheinen.
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Damit ist kein Raum für die Annahme einer allein kollisionsbegründenden Stellung von "ProCash" in der jüngeren Marke, zumal nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits eine nicht völlig in den Hintergrund tretende Teilhabe weiterer Markenbestandteile an der Prägung des Gesamteindrucks eine derartige Annahme ausschließen würde (vgl hierzu im Einzelnen Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl § 9 Rdn 180, vgl BGH MarkenR 2000, 20, 21 und 22 - RAUSCH/ELFI RAUCH; MarkenR 2000, 321, 323 PAPPAGALLO).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Diese Art der Verwechslungsgefahr erfaßt nämlich nicht jegliche gedanklich mögliche Verbindung und begründet keinen eigenen, über die markenrechtliche Verwechslungsgefahr hinausgehenden Verletzungstatbestand (vgl BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; BGH WRP 1998, 1177, 1178 - STEPHANSKRONE I unter Hinweis auf EuGH WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Soweit die Widersprechende hiervon abweichend auf tatsächliche Umstände, insbesondere die Betonung der jüngeren Marke abstellt, berücksichtigt sie nur unzureichend, daß zwar erfahrungsgemäß die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt ist (vgl hierzu auch EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) und auch schlechtere Übermittlungsbedingungen oder eine etwas undeutlichere Aussprache in die Beurteilung einzubeziehen sind, daß aber grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints; EuGH MarkenR 2001, 324, 326 Ziff 31 - UNIVERSALTE-LEFONBUCH).
  • BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95
    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Insoweit ist es auch für die Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr unerheblich, ob der Verkehr die jüngere Marke ausschließlich mit dem Bestandteil "MULTICOM" benennt, da eine auf diesen Wortbestandteil verkürzte Wiedergabe der Marke nicht Voraussetzung für die Zuerkennung eines den Gesamteindruck allein prägenden Charakter ist und es auch nicht um die Herauslösung oder Weglassung von Markenbestandteilen bzw die Gewährung eines Elementenschutzes geht, sondern darum, ob der Verkehr in einem Markenbestandteil die eigentliche Kennzeichnung sehen wird (vgl hierzu auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 176; BPatG GRUR 1998, 821, 822 - Tumarol / DURADOL Mundipharma; BPatG MarkenR 2000, 103 - Netto 62).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Soweit die Widersprechende hiervon abweichend auf tatsächliche Umstände, insbesondere die Betonung der jüngeren Marke abstellt, berücksichtigt sie nur unzureichend, daß zwar erfahrungsgemäß die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt ist (vgl hierzu auch EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints) und auch schlechtere Übermittlungsbedingungen oder eine etwas undeutlichere Aussprache in die Beurteilung einzubeziehen sind, daß aber grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints; EuGH MarkenR 2001, 324, 326 Ziff 31 - UNIVERSALTE-LEFONBUCH).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Diese Art der Verwechslungsgefahr erfaßt nämlich nicht jegliche gedanklich mögliche Verbindung und begründet keinen eigenen, über die markenrechtliche Verwechslungsgefahr hinausgehenden Verletzungstatbestand (vgl BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; BGH WRP 1998, 1177, 1178 - STEPHANSKRONE I unter Hinweis auf EuGH WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Diese Art der Verwechslungsgefahr erfaßt nämlich nicht jegliche gedanklich mögliche Verbindung und begründet keinen eigenen, über die markenrechtliche Verwechslungsgefahr hinausgehenden Verletzungstatbestand (vgl BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; BGH WRP 1998, 1177, 1178 - STEPHANSKRONE I unter Hinweis auf EuGH WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma).
  • BPatG, 29.09.1999 - 32 W (pat) 75/99
    Auszug aus BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
    Auch das englische Wort "Cash" stellt ein in den deutschen Sprachgebrauch eingegangenes, den inländischen Verkehrskreisen insbesondere im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr bekanntes, (werbe)übliches Synonym für "Barzahlung, Kasse" dar (vgl auch PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 32 W (pat) 75/99 - TeleCash; PAVIS PROMA, Bender, HABM R0096/98-1 EASI-CASH, jeweils eine Schutzfähigkeit der angemeldeten Bezeichnungen verneinend).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

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