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   BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03   

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BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03 (https://dejure.org/2005,32572)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03 (https://dejure.org/2005,32572)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 24 W (pat) 302/03 (https://dejure.org/2005,32572)
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  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Derartige rein beschreibende, austauschbare Zusätze, denen der Verkehr keine eigenständige maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst, stehen einer rechtserhaltenden Benutzung nicht entgegen (vgl Ströbele/Hacker, aaO § 26 Rn 144; vgl dazu auch BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").

    Der Verkehr wird darum - selbst wenn ihm "CARON" nicht als Firmenschlagwort bekannt sein sollte - die Wörter "infini" und "CARON" aufgrund ihrer grafischen Ausgestaltung und wegen ihrer Position auf den Verpackungen ohne weiteres als jeweils eigenständige betriebliche Herkunftskennzeichnungen erkennen, die nebeneinander benutzt werden (vgl dazu etwa BGH GRUR 2005, 515, 516 "FERROSIL"; BGH GRUR 1993, 972, 974 "Sana/Schosana"; BGH GRUR 2000, 510 "Contura").

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Derartige rein beschreibende, austauschbare Zusätze, denen der Verkehr keine eigenständige maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst, stehen einer rechtserhaltenden Benutzung nicht entgegen (vgl Ströbele/Hacker, aaO § 26 Rn 144; vgl dazu auch BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Der Verkehr wird darum - selbst wenn ihm "CARON" nicht als Firmenschlagwort bekannt sein sollte - die Wörter "infini" und "CARON" aufgrund ihrer grafischen Ausgestaltung und wegen ihrer Position auf den Verpackungen ohne weiteres als jeweils eigenständige betriebliche Herkunftskennzeichnungen erkennen, die nebeneinander benutzt werden (vgl dazu etwa BGH GRUR 2005, 515, 516 "FERROSIL"; BGH GRUR 1993, 972, 974 "Sana/Schosana"; BGH GRUR 2000, 510 "Contura").
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Entsprechendes gilt für die Verwendung des Wortes "infini" innerhalb eines zweifach unterbrochenen Kreises und die Tönung der Kreisfläche auf den Verpackungen für "EXTRAIT" und "EAU DE TOILETTE", denn hierbei handelt es sich um werbeübliche grafische Elemente, die lediglich der blickfangmäßigen Hervorhebung des eingeschlossenen Wortbestandteils dienen und keinerlei betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen (vgl dazu auch BGH GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer").
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Der Verkehr wird darum - selbst wenn ihm "CARON" nicht als Firmenschlagwort bekannt sein sollte - die Wörter "infini" und "CARON" aufgrund ihrer grafischen Ausgestaltung und wegen ihrer Position auf den Verpackungen ohne weiteres als jeweils eigenständige betriebliche Herkunftskennzeichnungen erkennen, die nebeneinander benutzt werden (vgl dazu etwa BGH GRUR 2005, 515, 516 "FERROSIL"; BGH GRUR 1993, 972, 974 "Sana/Schosana"; BGH GRUR 2000, 510 "Contura").
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 302/03
    Derartige rein beschreibende, austauschbare Zusätze, denen der Verkehr keine eigenständige maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst, stehen einer rechtserhaltenden Benutzung nicht entgegen (vgl Ströbele/Hacker, aaO § 26 Rn 144; vgl dazu auch BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").
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