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   BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10   

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https://dejure.org/2011,25332
BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2011,25332)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2011,25332)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 27 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2011,25332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 321 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Meso" - Ergänzung eines Urteils setzt die vorherige Berichtigung seines Tatbestands voraus: die Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung beginnt erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - ein von den Parteien ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmalsbezeichnung der Angabe "Meso" als Schutzhindernis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Meso" - Ergänzung eines Urteils setzt die vorherige Berichtigung seines Tatbestands voraus: die Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung beginnt erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - ein von den Parteien ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Meso" - Ergänzung eines Urteils setzt die vorherige Berichtigung seines Tatbestands voraus: die Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung beginnt erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - ein von den Parteien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt dabei nicht voraus, dass sich die beschreibende Verwendung der als Marke angemeldeten Angabe bereits nachweisen lässt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD).

    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde).

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Die Anwendung des § 321 ZPO erfordert, dass ein Anspruch übergangen, d. h. versehentlich nicht beschieden ist; diese Vorschrift bezieht das Übergehen einzelner Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel nicht ein; sie dient nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils bzw. Beschlusses und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung (so schon BGH VersR 1980, 263 f., s. a. BGH NJW 1980, 840; NJW 2000, 3008).

    Vielmehr ergibt sich schon aus den gesetzlichen Verweisungen für die Fälle unterbliebenen Vorbehalts in den § 302 Abs. 2 und § 599 Abs. 2 ZPO, dass bei der Übergehung unselbständiger Teile der Entscheidung, durch die das Urteil sowohl unvollständig als auch inhaltlich falsch wird, außer der Anfechtung durch ein Rechtsmittel auch eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO möglich ist (BGH NJW 2000, 3008; NJW 1980, 840).

  • BGH, 20.06.2000 - VI ZR 2/00

    Anfechtung eines Ergänzungsurteils

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Die Anwendung des § 321 ZPO erfordert, dass ein Anspruch übergangen, d. h. versehentlich nicht beschieden ist; diese Vorschrift bezieht das Übergehen einzelner Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel nicht ein; sie dient nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils bzw. Beschlusses und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung (so schon BGH VersR 1980, 263 f., s. a. BGH NJW 1980, 840; NJW 2000, 3008).

    Vielmehr ergibt sich schon aus den gesetzlichen Verweisungen für die Fälle unterbliebenen Vorbehalts in den § 302 Abs. 2 und § 599 Abs. 2 ZPO, dass bei der Übergehung unselbständiger Teile der Entscheidung, durch die das Urteil sowohl unvollständig als auch inhaltlich falsch wird, außer der Anfechtung durch ein Rechtsmittel auch eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO möglich ist (BGH NJW 2000, 3008; NJW 1980, 840).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt dabei nicht voraus, dass sich die beschreibende Verwendung der als Marke angemeldeten Angabe bereits nachweisen lässt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt dabei nicht voraus, dass sich die beschreibende Verwendung der als Marke angemeldeten Angabe bereits nachweisen lässt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Grundsätzlich gilt, dass der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Antrag, in dem sich die in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und der Lebenssachverhalt bestimmt wird, aus dem die erwünschte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. BGH MarkenR 2011, 208, BGHZ 154, 342, 347 f. - Reinigungsarbeiten).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist dabei im Lichte des ihm zugrunde liegenden Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt dabei nicht voraus, dass sich die beschreibende Verwendung der als Marke angemeldeten Angabe bereits nachweisen lässt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 73/10
    Grundsätzlich gilt, dass der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Antrag, in dem sich die in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und der Lebenssachverhalt bestimmt wird, aus dem die erwünschte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. BGH MarkenR 2011, 208, BGHZ 154, 342, 347 f. - Reinigungsarbeiten).
  • BGH, 18.02.1982 - VIII ZR 39/82

    Beginn der Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung

  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 87/83

    Nachholung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

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