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   BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15   

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BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2016,41499)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2016,41499)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 24 W (pat) 25/15 (https://dejure.org/2016,41499)
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  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 569, Tz. 10 - HOT).

    Denn der Interpretationsaufwand, den das Vorhandensein verschiedener sachlicher Deutungsmöglichkeiten hervorrufen kann, ist für die Annahme der erforderlichen Unterscheidungskraft nicht ausreichend (vgl. BGH, GRUR 2014, 569, Tz. 20 - HOT).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 569, Tz. 10 - HOT).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 569, Tz. 10 - HOT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 608, Tz. 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565, Tz. 17 - smartbook).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 27.09.2016 - 24 W (pat) 25/15
    Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 608, Tz. 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565, Tz. 17 - smartbook).
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