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   BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17   

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BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2018,32797)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2018,32797)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 25 W (pat) 566/17 (https://dejure.org/2018,32797)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 24.05.2017 - 29 W (pat) 8/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "POS + Mehr als Service! (Wort- Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen eine entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BPatG, 28.08.2014 - 30 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CONFIG+" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 29.03.2012 - 30 W (pat) 71/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "be well energy +" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen eine entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Die Prüfung der Markenanmeldung muss daher streng und vollständig sein, um ungerechtfertigte Eintragungen zu vermeiden (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 57, 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 178, 179).
  • BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT +" - keine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 503/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Premium PLUS+ (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 02.06.2005 - 25 W (pat) 136/03
    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17
    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 07.03.2022 - 26 W (pat) 18/21
    "CE" ist vielmehr die Abkürzung für "Conformité Européenne" im Sinne von "Europäische Normung", einem gesetzlich normierten Kenn- bzw. Prüfzeichen, das bei bestimmten Produktgruppen, vor allem technischen Geräten die Einhaltung der einschlägigen europäischen Standards bestätigt (BPatG 25 W (pat) 566/17 - CE+), und damit nicht geeignet, eine beschreibende Aussage über die im Identitäts- und Ähnlichkeitsbereich liegenden pharmazeutischen Erzeugnisse und Nahrungsergänzungsmittel der Klasse 5 im Verzeichnis der Widerspruchsmarke zu treffen.
  • BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein

    c) Eine Gebührenrückzahlung ist aber nur dann veranlasst, wenn zwischen dem Fehlverhalten und der Beschwerdeeinlegung ein kausaler Zusammenhang der Art besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Einlegung der Beschwerde unnötig gewesen wäre (BPatG 25 W (pat) 566/17 - CE+; 32 W (pat) 45/06 - Chicco; 30 W (pat) 88/06 - SUPER CUT).
  • BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 19/20
    Eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist jedoch nicht veranlasst, wenn auch ohne ein Fehlverhalten der Markenstelle inhaltlich dieselbe Entscheidung ergangen wäre und deshalb ohnehin Beschwerde hätte eingelegt werden müssen, weil es in diesem Falle an der erforderlichen Kausalität des Fehlers der Markenstelle für die Beschwerdeeinlegung fehlt (st. Rspr.: BPatGE 30, 207, 210 f.; BPatG 25 W (pat) 566/17 - CE+).
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