Rechtsprechung
   BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27393
BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06 (https://dejure.org/2008,27393)
BPatG, Entscheidung vom 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06 (https://dejure.org/2008,27393)
BPatG, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 30 W (pat) 88/06 (https://dejure.org/2008,27393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist insbesondere solchen Marken abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 ff., Rdn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Nur wenn eine Marke diese Herkunftsfunktion erfüllen kann, ist es gerechtfertigt, sie durch die Eintragung ins Register der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen und zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rdn. 48 -52 -Arsenal FC).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist insbesondere solchen Marken abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 ff., Rdn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 03.12.2003 - 26 W (pat) 175/01
    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Vielmehr hat diese Entscheidung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (vgl. etwa EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 -49 -BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Die Feststellungen zur Unterscheidungskraft sind dabei im Hinblick auf die konkret angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen zu treffen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen abzustellen ist, der mit den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Wirtschaftssektor vertraut ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 ff., Rdn. 24 -SAT.2).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Insoweit ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke möglicherweise um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    An diese Ausgestaltung sind nämlich um so höhere Anforderungen zu stellen, je kennzeichnungsschwächer die Wortelemente sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.10.2008 - 30 W (pat) 88/06
    Unterscheidungskraft i. S. v von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis für die von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; MarkenR 2008, 397 -SPA II).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

  • BGH, 25.01.2005 - X ZB 21/01

    Cabergolin II

  • BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein

    c) Eine Gebührenrückzahlung ist aber nur dann veranlasst, wenn zwischen dem Fehlverhalten und der Beschwerdeeinlegung ein kausaler Zusammenhang der Art besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Einlegung der Beschwerde unnötig gewesen wäre (BPatG 25 W (pat) 566/17 - CE+; 32 W (pat) 45/06 - Chicco; 30 W (pat) 88/06 - SUPER CUT).
  • BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 39/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr -

    Eine Gebührenrückzahlung ist nämlich nur dann veranlasst, wenn zwischen dem Fehlverhalten und der Beschwerdeeinlegung ein kausaler Zusammenhang der Art besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Einlegung der Beschwerde unnötig gewesen wäre (BPatG 32 W (pat) 45/06 - Chicco; 30 W (pat) 88/06 - SUPER CUT).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht