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   BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09   

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https://dejure.org/2010,23384
BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09 (https://dejure.org/2010,23384)
BPatG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09 (https://dejure.org/2010,23384)
BPatG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 26 W (pat) 168/09 (https://dejure.org/2010,23384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREI" - Täuschungsgefahr - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREI" - Täuschungsgefahr - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Löschung der Marke "FREI" für Bereich Getränke wegen Schutzhindernis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -  Bostongurka).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -  Bostongurka).
  • BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Mit ähnlicher Begründung hat der Senat bereits einmal dem für Biere und alkoholfreie Biere angemeldeten Zeichen "FREI" die Eintragung versagt (BPatG, PAVIS PROMA, 26 W (pat) 357/93; vgl. auch BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 173/99 - FREE; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 209/03 - Hamburger Original Alsterwasser (für Whiskey)).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Für die Feststellung der insoweit maßgeblichen Auffassung des Durchschnittsverbrauchers kann der Richter seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung einsetzen, die sowohl daraus resultieren kann, dass der Richter zu den von den jeweiligen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreisen zählt, als auch darauf beruhen kann, dass er mit entsprechenden markenrechtlichen Sachverhalten ständig befasst ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Der Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, wird grammatikalisch fehlerhafte oder schriftbildlich durch die Verwendung von Großbuchstaben hervorgehobene, aber ihm gleichwohl verständliche Sachaussagen wie das Wort "FREI" durchaus als solches und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 URLAUB DIREKT; BPatG GRUR 1996, 489 - Hautactiv; BPatGE 40, 57 TeleOrder; Meyer, 2001, 204, 205; vgl. auch EuG GRUR Int. 2006, 44, 46 (Nr. 84) - LIVE RICHLY; Ströbele/Hacker, 9. Aufl. Rn. 89 zu § 8 m. w. N).
  • BPatG, 23.02.2000 - 26 W (pat) 165/97
    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -  Bostongurka).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Für die Feststellung der insoweit maßgeblichen Auffassung des Durchschnittsverbrauchers kann der Richter seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung einsetzen, die sowohl daraus resultieren kann, dass der Richter zu den von den jeweiligen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreisen zählt, als auch darauf beruhen kann, dass er mit entsprechenden markenrechtlichen Sachverhalten ständig befasst ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09
    Der Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, wird grammatikalisch fehlerhafte oder schriftbildlich durch die Verwendung von Großbuchstaben hervorgehobene, aber ihm gleichwohl verständliche Sachaussagen wie das Wort "FREI" durchaus als solches und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 URLAUB DIREKT; BPatG GRUR 1996, 489 - Hautactiv; BPatGE 40, 57 TeleOrder; Meyer, 2001, 204, 205; vgl. auch EuG GRUR Int. 2006, 44, 46 (Nr. 84) - LIVE RICHLY; Ströbele/Hacker, 9. Aufl. Rn. 89 zu § 8 m. w. N).
  • BPatG, 07.05.2001 - 30 W (pat) 173/99
  • BPatG, 06.02.1996 - 24 W (pat) 274/94

    Sprachüblich gebildetes Synonym für die Eigenschaftsangabe "hautwirksam" ;

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 17.08.2020 - 26 W (pat) 509/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Free!/frei (Wort-Bild-Marke)/frei (Unionswortmarke)"

    ccc) Soweit die Markenstelle sich zur Annahme eines geringen Schutzumfangs beider Widerspruchsmarken auf den Beschluss des BPatG zur teilweise gelöschten Wortmarke "FREI" (26 W (pat) 168/09) stützt, ist diese Entscheidung schon deshalb nicht vergleichbar, weil es bei den betroffenen Waren "Biere, alkoholfreie Getränke" nahe liegt, mit dem Wort "FREI" auf deren Alkoholfreiheit hinzuweisen.
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