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   BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04   

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BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04 (https://dejure.org/2006,32095)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04 (https://dejure.org/2006,32095)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2006 - 30 W (pat) 220/04 (https://dejure.org/2006,32095)
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  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEU-RO-FIBRAFLEX).

    Dabei nimmt der Verkehr eine Marke so auf, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 783, 784 NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEU-RO-FIBRAFLEX).

    Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Bestandteil "PCS" die angegriffene Marke selbständig kollisionsbegründend prägt, indem er eine eigenständige kennzeichnende Funktion aufweist und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 Bit/Bud; GRUR 2003, 880, 881 City Plus; GRUR 2004, 865, 866 Mustang).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEU-RO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Bestandteil "PCS" die angegriffene Marke selbständig kollisionsbegründend prägt, indem er eine eigenständige kennzeichnende Funktion aufweist und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 Bit/Bud; GRUR 2003, 880, 881 City Plus; GRUR 2004, 865, 866 Mustang).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Bestandteil "PCS" die angegriffene Marke selbständig kollisionsbegründend prägt, indem er eine eigenständige kennzeichnende Funktion aufweist und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 Bit/Bud; GRUR 2003, 880, 881 City Plus; GRUR 2004, 865, 866 Mustang).
  • BPatG, 22.02.2006 - 29 W (pat) 44/03
    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Es handelt sich dabei um übliche Werbemittel, die vom Verkehr nicht als kennzeichnend verstanden werden (vgl. BPatG 30 W (pat) 140/99 "Klick!" - PAVIS PROMA Knoll; BPatG 29 W (pat) 044/03 Guter Rat! - PAVIS PROMA Kliems).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEU-RO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Zudem wirkt der erste Markenteil durch die Großschreibung vom nachfolgenden Markenteil abgesetzt, so dass keine begriffliche Verbindung entsteht (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 175 Marlboro-Dach).
  • BPatG, 07.02.2000 - 30 W (pat) 140/99
    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Es handelt sich dabei um übliche Werbemittel, die vom Verkehr nicht als kennzeichnend verstanden werden (vgl. BPatG 30 W (pat) 140/99 "Klick!" - PAVIS PROMA Knoll; BPatG 29 W (pat) 044/03 Guter Rat! - PAVIS PROMA Kliems).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 220/04
    Dabei nimmt der Verkehr eine Marke so auf, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 783, 784 NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 21.12.2004 - 24 W (pat) 43/03
  • BPatG, 21.10.2004 - 25 W (pat) 31/03
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • BPatG, 21.07.1997 - 30 W (pat) 35/96
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