Rechtsprechung
BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 510/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Zanetti/BARNETTI" - unterstellte Warenidentität und durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "ZANETTI" u. "BARNETTI" bei Eintragung für die Klasse 33
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Zanetti/BARNETTI" - unterstellte Warenidentität und durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Zanetti/BARNETTI" - unterstellte Warenidentität und durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 510/13
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 510/13
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 510/13
Demgegenüber gehen dem Kauf hochwertiger Gegenstände oder der Inanspruchnahme aufwendiger Leistungen meist eingehende Überlegungen und Prüfungen der Marktlage voraus, die auch die dort vorkommenden Marken mit einbeziehen, deren Unterschiede somit eher ins Bewusstsein gelangen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 510/13
Zudem ist die Art der Waren und Dienstleistungen, für die die Marken eingetragen sind, sowie die Aufmerksamkeit des angesprochenen Verkehrskreises beim Erwerb der fraglichen Waren und Dienstleistungen zu berücksichtigen (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd).