Rechtsprechung
BPatG, 27.11.2019 - 25 W (pat) 626/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "TIGER FOOD (Wort-Bild-Marke)/Frucht-Tiger (Unionsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - zur Markenähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 04.05.2021 - 29 W (pat) 36/18 Im Zusammenhang mit den für sie eingetragenen Bieren und malzhaltigen Getränken ist die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als originär (noch) durchschnittlich anzusehen, obwohl die Bezeichnung "Tiger" gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln ein häufig benutzter Werbebegriff ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.11.19, 25 W (pat) 626/17 - TIGER FOOD / Frucht-Tiger; Beschluss vom 10.03.2009, 33 W (pat) 113/07 - Tigerbits / Tiger C bzw. Basic Tiger).
Bereits dieser grammatikalische Bezug spricht dagegen, im Bestandteil "Tiger" das prägende Element (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 27.11.2019, 25 W (pat) 626/17 - TIGER FOOD / Frucht-Tiger) zu sehen.