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   BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01   

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BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01 (https://dejure.org/2003,29525)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01 (https://dejure.org/2003,29525)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 25 W (pat) 135/01 (https://dejure.org/2003,29525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 26. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).

    Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass die Verkehrsauffassung erfahrungsgemäß eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr., vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 26. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung - wie bereits die Markenstelle - von einer noch durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken aus, denn aus der Kennzeichnungsschwäche eines Wortbestandteils ("Citro" als Hinweis auf "Citrus", "ZITHRO" als Hinweis auf "Azithromycin", "SAN" als Hinweis auf "gesund, heil" und "MAX" auf "maximal") kann nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden, zumal es bei pharmazeutischen Erzeugnissen sogar einer üblichen Praxis entspricht, Marken in der Weise zu bilden, dass diese als sogenannte sprechende Zeichen durch eine fantasievolle Zusammenstellung jedenfalls für den Fachmann erkennbarer Wirkstoff- und/oder Anwendungsangaben die stoffliche Beschaffenheit und/ oder das Indikationsgebiet kenntlich machen (vgl. BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96

    Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Es ist unbeachtlich, dass die Beschwerde nicht von derjenigen Firma eingelegt wurde, gegen die der Beschluss erging (vgl. BPatG, GRUR 2000, 815,817 "turfa" zum Fall einer nachträglichen Zustimmung zum Beteiligtenwechsel).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 26. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 26. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01
    Mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht in den Warenverzeichnissen sind Laien als angesprochene Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
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