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   BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03   

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https://dejure.org/2005,32748
BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03 (https://dejure.org/2005,32748)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03 (https://dejure.org/2005,32748)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 25 W (pat) 134/03 (https://dejure.org/2005,32748)
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  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Unterscheidungskraft ist dabei die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

    Soweit die Beschwerdeführerin eine Mehrdeutigkeit der angemeldeten Bezeichnung geltend macht, führt dies ebenfalls nicht zur Schutzfähigkeit (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; EuG MarkenR 2002, 92 - Streamserve, bestätigt durch EuGH C-150/02 P; EuGH MarkenR 2003, 450 - Doublemint).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Unterscheidungskraft ist dabei die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Für die Schutzunfähigkeit kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Bezeichnung schon verwendet worden ist, denn selbst Wortneubildungen, die beschreibend und regelgerecht gebildet worden sind, können von der Eintragung ausgeschlossen sein (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-150/02

    Streamserve / HABM

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Soweit die Beschwerdeführerin eine Mehrdeutigkeit der angemeldeten Bezeichnung geltend macht, führt dies ebenfalls nicht zur Schutzfähigkeit (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; EuG MarkenR 2002, 92 - Streamserve, bestätigt durch EuGH C-150/02 P; EuGH MarkenR 2003, 450 - Doublemint).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Soweit die Beschwerdeführerin eine Mehrdeutigkeit der angemeldeten Bezeichnung geltend macht, führt dies ebenfalls nicht zur Schutzfähigkeit (BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; EuG MarkenR 2002, 92 - Streamserve, bestätigt durch EuGH C-150/02 P; EuGH MarkenR 2003, 450 - Doublemint).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Dabei darf die Prüfung jedoch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, vielmehr muss sie streng und vollständig sein (EuGH, WRP 2003, 735, 740 - Libertel Groep.- Farbe Orange).
  • EuG, 31.01.2001 - T-193/99

    Wrigley / OHMI (DOUBLEMINT)

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Die von der Beschwerdeführerin zitierte Doublemint-Entscheidung des EuG (GRUR Int 2002, 71) ist inzwischen vom EuGH (MarkenR 2003, 450) aufgehoben worden, da das EuG allein wegen der verschiedenen Bedeutungsmöglichkeiten der Bezeichnung eine Schutzfähigkeit angenommen hatte.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.01.2005 - 25 W (pat) 134/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Hinsicht es sich um Doppelbeutel handelt, also ob es zB Zweikammerbeutel sind oder zwei Beutel zu einer Einheit zusammengefasst werden, denn auch verallgemeinernde Aussagen müssen einem Verständnis als bloße Sachangabe nicht entgegenstehen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332).
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