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BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09 |
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§ 20 PatG, § 21 PatG, § 59 PatG, § 61 PatG, § 362 BGB
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer Multifunktionsbedieneinrichtung bei Kraftfahrzeugen, sowie Multifunktionsbedieneinrichtung selbst" - Erlöschen des Patents - alle von dem Patent Betroffenen wurden ausdrücklich von Ansprüchen aus der Vergangenheit ...
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§ 20 PatG, § 21 PatG, § 59 PatG, § 61 PatG, § 362 BGB
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer Multifunktionsbedieneinrichtung bei Kraftfahrzeugen, sowie Multifunktionsbedieneinrichtung selbst" - Erlöschen des Patents - alle von dem Patent Betroffenen wurden ausdrücklich von Ansprüchen aus der Vergangenheit ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung eines Einspruchsverfahrens in der Hauptsache durch Freistellung von Ansprüchen aller von dem Streitpatent zwischen seiner Anmeldung und seinem Erlöschen von ihm möglicherweise Betroffenen in der mündlichen Verhandlung
- rewis.io
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer Multifunktionsbedieneinrichtung bei Kraftfahrzeugen, sowie Multifunktionsbedieneinrichtung selbst" - Erlöschen des Patents - alle von dem Patent Betroffenen wurden ausdrücklich von Ansprüchen aus der Vergangenheit ...
- rewis.io
Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer Multifunktionsbedieneinrichtung bei Kraftfahrzeugen, sowie Multifunktionsbedieneinrichtung selbst" - Erlöschen des Patents - alle von dem Patent Betroffenen wurden ausdrücklich von Ansprüchen aus der Vergangenheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen …
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314];… s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.;… Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Der Senat ist für die Entscheidung im vorliegenden Einspruchsverfahren auch nach der - mit Wirkung vom 1. Juli 2006 erfolgten - Aufhebung der Übergangsvorschriften des § 147 Abs. 3 PatG auf Grund des Grundsatzes der "perpetuatio fori" gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO analog i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG zuständig (vgl. BGH GRUR 2009, 184, 185 - Ventilsteuerung; GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II). - BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72
Rechtsmittel
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314];… s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.;… Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
- BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08
Ventilsteuerung
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Der Senat ist für die Entscheidung im vorliegenden Einspruchsverfahren auch nach der - mit Wirkung vom 1. Juli 2006 erfolgten - Aufhebung der Übergangsvorschriften des § 147 Abs. 3 PatG auf Grund des Grundsatzes der "perpetuatio fori" gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO analog i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG zuständig (vgl. BGH GRUR 2009, 184, 185 - Ventilsteuerung; GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II). - BPatG, 19.11.2008 - 20 W (pat) 312/05
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Dabei kann die streitige Frage dahinstehen, ob nach Erlöschen eines Streitpatents ohne Geltendmachung eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden entweder der Einspruch unzulässig wird (vgl. BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung ) oder zur in einem förmlichen Beschluss festzustellenden Erledigung der Hauptsache führt (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine ), oder ob das Erlöschen des Streitpatents unabhängig von einem Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden keine Auswirkungen hat, solange nicht das Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Wirkungen der Patenterteilung auch für die Vergangenheit konkret festgestellt wurde (…vgl. BPatG [7. Senat], a. a. O. - Vorrichtung zum Heißluftnieten ). - BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06
Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum …
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Eine solche Erledigung ist vorliegend allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 PatG eingetreten, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Erlöschen nach § 20 PatG das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. BPatG 7. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2010, Az. 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten , veröffentlicht unter http://juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bpatg&Art=en&sid=0ce4213559e634a37e5ba6f9b56b24a9&nr=17598&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf). - BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314];… s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.;… Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.). - BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche …
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314];… s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.;… Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314];… s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.;… Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.). - BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09
Dabei kann die streitige Frage dahinstehen, ob nach Erlöschen eines Streitpatents ohne Geltendmachung eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden entweder der Einspruch unzulässig wird (vgl. BPatG [20. Senat] GRUR 2009, 612 - Auslösevorrichtung ) oder zur in einem förmlichen Beschluss festzustellenden Erledigung der Hauptsache führt (so BPatG [21. Senat] GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine ), oder ob das Erlöschen des Streitpatents unabhängig von einem Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden keine Auswirkungen hat, solange nicht das Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Wirkungen der Patenterteilung auch für die Vergangenheit konkret festgestellt wurde (…vgl. BPatG [7. Senat], a. a. O. - Vorrichtung zum Heißluftnieten ). - BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80
Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung …