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   BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99   

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https://dejure.org/2001,28347
BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99 (https://dejure.org/2001,28347)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99 (https://dejure.org/2001,28347)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 32 W (pat) 444/99 (https://dejure.org/2001,28347)
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  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99
    Zudem wird "Kommissar" dem Verkehr angesichts der einzeiligen Schreibweise und durch die Voranstellung innerhalb der Gesamtbezeichnung als ein für die Herkunftsunterscheidung jedenfalls auch wesentlicher Bestandteil nahegebracht (BGH GRUR 1989, 349, 350 "ROTHHÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy"; GRUR 1989, 264, 265 "REYNOLDS R1/EREINTZ").
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99
    Zudem wird "Kommissar" dem Verkehr angesichts der einzeiligen Schreibweise und durch die Voranstellung innerhalb der Gesamtbezeichnung als ein für die Herkunftsunterscheidung jedenfalls auch wesentlicher Bestandteil nahegebracht (BGH GRUR 1989, 349, 350 "ROTHHÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy"; GRUR 1989, 264, 265 "REYNOLDS R1/EREINTZ").
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH MarkenR 2000, 359, 360 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 28.02.2001 - 32 W (pat) 444/99
    Soweit der Verkehr die Fernsehserie Kommissar Rex oder den gleichnamigen Schäferhund dieser Serie mit der angegriffenen Marke assoziiert, fehlt ebenfalls jeglicher Anhaltspunkt für eine Verkürzung der angegriffenen Marke auf "Rex", da die Kombination mit "Kommissar" eine zusammengehörige Einheit darstellt (vgl BGH MarkenR 2000, 321, 323 f. "PAPPAGALLO").
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