Rechtsprechung
   BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34538
BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01 (https://dejure.org/2007,34538)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01 (https://dejure.org/2007,34538)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 26 W (pat) 210/01 (https://dejure.org/2007,34538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 04.08.1999 - 26 W (pat) 46/98
    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    In dem Beschluss vom 4. August 1999 zu dem russischen Begriff "Rossijskaia" (26 W (pat) 46/98) habe der beschließende Senat außerdem festgestellt, dass nur in dem Fall, in dem sich ein russischer Fachbegriff im Inland eingebürgert habe, auch ein Freihaltebedürfnis bestehe, da Russisch keine Welthandelssprache sei.

    In Bezug auf Markenwörter, die keiner Welthandelssprache angehören, ist ein Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber dann anzunehmen, wenn ein entsprechender Warenverkehr feststellbar ist und eine Verwendung zumindest naheliegt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 46/98 - ROSSIJSKAJA).

  • BPatG, 13.11.1996 - 29 W (pat) 245/94

    Freihaltebedürfnis für das tschechische Wort für "Wasserbauten" ; Erfüllung der

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Auf die Frage, ob der Verkehr die Bezeichnung "Shiguljowskoje" als Sachbezeichnung kenne, komme es nicht an; dies werde durch Entscheidungen wie "FLÄKT" (BPatG Mitt. 1986, 111) oder "VODNI STAVBI" (BPatG GRUR 1997, 286) bestätigt.

    Da aufgrund der vorgelegten Unterlagen insgesamt kein Zweifel besteht, dass "Shiguljowskoje" als Biersortenbezeichnung eine unmittelbar beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchte Ware "Bier" darstellt, ist ein starkes Allgemeininteresse an der freien Verwendbarkeit dieser fremdsprachigen Warenangabe anzunehmen (vgl. BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY; BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 75/01 - PINDJUR; BPatGE 48, 115 - Zeffir).

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Es bedarf besonderer Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff tatsächlich zur Beschreibung in hervorgehobener Form verwendet oder jedenfalls hierfür benötigt wird (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; BGH GRUR 1991, 136, 137 f. "NEW MAN").

    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl.f.PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muss (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III").

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl.f.PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muss (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III").

    Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Mitbewerber der Anmelderin die angegriffene Wortfolge im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Russland benötigen werden, um die einschlägigen Waren sachgerecht zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III"), um z. B. in werbemäßig hervorgehobener Form mit Aufschriften auf Kraftfahrzeugen oder in der Werbung auf die Art der angebotenen Waren hinzuweisen.

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dies setzt allerdings voraus, dass die beschreibende Verwendung der Sachangabe im Inland möglich und wahrscheinlich ist (BGH GRUR 1989, 421, 422 "Conductor"; GRUR 1992, 515, 516 "Vamos").
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Es bedarf besonderer Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff tatsächlich zur Beschreibung in hervorgehobener Form verwendet oder jedenfalls hierfür benötigt wird (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; BGH GRUR 1991, 136, 137 f. "NEW MAN").
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dass eine Marke neben einer beschreibenden Aussage auch andere Bedeutungen aufweisen und insofern mehrdeutig sein kann, beseitigt für sich gesehen noch nicht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da die Bedeutung maßgeblich ist, die sich in Verbindung mit der fraglichen Bezeichnung aufdrängt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 ff. - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dies setzt allerdings voraus, dass die beschreibende Verwendung der Sachangabe im Inland möglich und wahrscheinlich ist (BGH GRUR 1989, 421, 422 "Conductor"; GRUR 1992, 515, 516 "Vamos").
  • BPatG, 27.11.2002 - 28 W (pat) 75/01
    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Da aufgrund der vorgelegten Unterlagen insgesamt kein Zweifel besteht, dass "Shiguljowskoje" als Biersortenbezeichnung eine unmittelbar beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchte Ware "Bier" darstellt, ist ein starkes Allgemeininteresse an der freien Verwendbarkeit dieser fremdsprachigen Warenangabe anzunehmen (vgl. BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY; BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 75/01 - PINDJUR; BPatGE 48, 115 - Zeffir).
  • BPatG, 24.03.2004 - 32 W (pat) 18/02
    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Da aufgrund der vorgelegten Unterlagen insgesamt kein Zweifel besteht, dass "Shiguljowskoje" als Biersortenbezeichnung eine unmittelbar beschreibende Angabe in Bezug auf die beanspruchte Ware "Bier" darstellt, ist ein starkes Allgemeininteresse an der freien Verwendbarkeit dieser fremdsprachigen Warenangabe anzunehmen (vgl. BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY; BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 75/01 - PINDJUR; BPatGE 48, 115 - Zeffir).
  • OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05

    Verbotsumfang bei geänderter Ausstattung - Sektetikett mit kyrillischem

  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Maßgeblich ist hierbei, ob davon ausgegangen werden kann, dass die einschlägigen Waren mit den fremdsprachigen Bezeichnungen im Inland vertrieben bzw. diesbezügliche Dienstleistungen angeboten werden und entscheidungserhebliche Verkehrskreise in der BRD die entsprechenden Schriftzeichen verstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 402 m. w. N.; BPatG 26 W (pat) 210/01 -   [kyrillisches Wort "Bier", Bezeichnung der gängigen russischen Biersorte "Shiguljowskoje" für Bier beschreibend]; 28 W (pat) 96/08 - [kyrillisches Wort "aus Russland", für verschiedene Lebensmittel beschreibend]).

    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße betroffen ist (vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).

    Zudem finden sich mittlerweile in vielen deutschen Supermärkten Warenangebote mit russischen Lebensmitteln (vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).

  • BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" -

    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße profitiert (BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).
  • BPatG, 04.03.2020 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Unbegründetheit der

    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße profitiert (BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).
  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

    Selbst wenn man von "nur" zwei Millionen "russischsprachigen" Menschen ausgeht und die bulgarisch-, kroatisch- und tschechischsprachigen Verkehrskreise unbeachtet lässt, stellt allein die erstgenannte Personengruppe zusammen mit denjenigen Verkehrskreisen, die an den Schulen Russisch als Fremdsprache erlernen und denjenigen, die Russisch während ihrer Schulzeit in der Deutschen Demokratischen Republik als erste Fremdsprache gelernt haben (und zumindest noch über Grundkenntnisse verfügen) einen markenrechtlich erheblichen, nicht zu vernachlässigenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise dar, der die Bedeutung des Wortes "Priroda" ohne weiteres erfasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 15.07.2014, 24 W (pat) 503/13 - CEKPET KPACOTbI (Geheimnis der Schönheit); Beschluss vom 26.03.2014, 28 W (pat) 578/12 - (Omas Gurken), Beschluss vom 07.11.2013, 25 W (pat) 103/12 - ¢A??A (Taiga); Beschluss vom 28.02.2007, 26 W (pat) 210/01 - (Bezeichnung einer gängigen russischen Biersorte; Beschluss vom 01.12.2009, 28 W (pat) 96/08 - (Die Russische)).
  • BPatG, 15.07.2014 - 24 W (pat) 503/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CEKPET KPACOTЬI (IR-Bildmarke)" - keine

    Denn mit der Markenstelle geht der Senat davon aus, dass entscheidungserhebliche Teile der allgemeinen inländischen Bevölkerung das in kyrillischen Buchstaben und in russischer Sprache gehaltene Zeichen seinem Sinngehalt nach ohne Mühe erfassen (vgl. Ströbele, Ströbele/Hacker, MarkenG., 10. Aufl. 2011, Rn. 402, Fn. 1092 m. w. N..; vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01, B. v. 28. Februar 2007 - Shi-guljowskoje (kyrillisch geschriebenes Wort für Biersorte beschreibend); BPatG 28 W (pat) 96/08, B. v. 1. Dezember 2009 - Rossiskaja (kyrillische Bezeichnung "aus Russland" für verschiedene Lebensmittel beschreibend); BPatG 25 W (pat) 103/12, B. v. 7. November 2013 - Taiga (kyrillisch geschriebenes Wort "Taiga" als geographische Herkunftsbezeichnung für Schnittholz beschreibend)) und daher nicht als Herkunftshinweis verstehen werden.
  • BPatG, 01.07.2019 - 28 W (pat) 42/17
    Das Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendung solcher Merkmale gilt grundsätzlich auch für Zeichen, die aus fremdsprachigen Wörtern bestehen, wobei insbesondere auf das Verständnis der angesprochenen inländischen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBI; Beschluss vom 1. Dezember 2009, 28 W (pat) 96/08 -  oÑѹѺ°Ñ; Beschluss vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01 - Shiguljokskoje; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 514).
  • BPatG, 01.02.2018 - 28 W (pat) 529/17

    Schutzfähigkeit und Freihaltebedürfnis des aus kyrillischen Buchstaben

    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße profitiert (vgl. BPatG, 26 W (pat) 210/01 - ).
  • BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08

    Kyrillisches Zeichen für "die Russische" nicht als Marke eintragungsfähig

    Abgesehen davon, dass diese Behauptung im Gegensatz beispielsweise zu den Feststellungen des 26. Senats in seiner Entscheidung "Shiguljowskoje" (vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01, veröffentlicht bei PAVIS PROMA) steht, spricht bereits das unstreitige Vorhandensein zahlreicher russischer (Lebensmittel)Geschäfte gegen diese Annahme.
  • BPatG, 06.02.2019 - 28 W (pat) 42/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ÑÐ"итнaá´™

    Das Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendung solcher Merkmale gilt grundsätzlich auch für Zeichen, die aus fremdsprachigen Wörtern bestehen, wobei insbesondere auf das Verständnis der angesprochenen inländischen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBI; Beschluss vom 1. Dezember 2009, 28 W (pat) 96/08 -  oÑѹѺ°Ñ; Beschluss vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01 - Shiguljokskoje; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 514).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht