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   BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21   

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BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21 (https://dejure.org/2022,4821)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21 (https://dejure.org/2022,4821)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 26 W (pat) 527/21 (https://dejure.org/2022,4821)
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  • BPatG, 21.03.2012 - 26 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Call & Surf" - keine Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21
    (1) Das Symbol "&", auch als "Et-Zeichen" oder "Und-Zeichen" bzw. umgangssprachlich als "Kaufmanns-Und", "kaufmännisches Und" oder "Firmen-Und" bezeichnet, ist eine in der Spätantike entstandene Ligatur aus den Buchstaben "e" und "t" für das lateinische "et" mit der Bedeutung "und", das im Geschäftsbereich, insbesondere in Firmenbezeichnungen (https://de.wikipedia.org/wiki/Et-Zeichen), aber auch in der Alltags- und Werbesprache als Abkürzung für "und" oder die englische Entsprechung "and" vielfache Verwendung findet (vgl. BPatG 25 W (pat) 82/17 - DRIVE&LIVE; 28 W (pat) 520/15 - Intuitive & Quick; 26 W (pat) 6/16 - Nights & More; 26 W (pat) 501/16 - S&P; 30 W (pat) 514/16 - body & mind science; 29 W (pat) 541/13 - Fast & Easy; 24 W (pat) 528/12 - Hütten & Paläste; 26 W (pat) 35/10 - Call & Surf; 30 W (pat) 541/10 - ROAD & SEA; 29 W (pat) 70/10 - care&share; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; 32 W (pat) 37/02 - family & co.; 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 - #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
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