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   BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00   

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https://dejure.org/2001,25308
BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00 (https://dejure.org/2001,25308)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00 (https://dejure.org/2001,25308)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 32 W (pat) 84/00 (https://dejure.org/2001,25308)
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  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00
    Das Wortelement "Tea" in Verbindung mit dem Wort "Butler" prägt den Gesamteindruck der Marke mit (vgl BGH GRUR 1998, 930 - Fläminger), weil wegen der - ohne weiteres erkennbaren - gesamtbegrifflichen Wirkung der angegriffenen Marke eine Vernachlässigung des Bestandteils "Tea" nicht in Betracht kommt (vgl BGH GRUR 2000, 883, 885 "PAPPAGALLO").
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00
    Das Wortelement "Tea" in Verbindung mit dem Wort "Butler" prägt den Gesamteindruck der Marke mit (vgl BGH GRUR 1998, 930 - Fläminger), weil wegen der - ohne weiteres erkennbaren - gesamtbegrifflichen Wirkung der angegriffenen Marke eine Vernachlässigung des Bestandteils "Tea" nicht in Betracht kommt (vgl BGH GRUR 2000, 883, 885 "PAPPAGALLO").
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00
    Auch wenn für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr davon auszugehen ist, daß die sich gegenüber stehenden Waren zum Teil identisch sind, so daß hohe Anforderungen an den Markenabstand zu stellen sind (BGH GRUR 1995, 216 "Oxygenol II"), sind die Vergleichsmarken doch ausreichend verschieden.
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 84/00
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH MarkenR 2000, 359, 360 - Bayer/beiChem).
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