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   BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05   

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BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,13098)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,13098)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 6 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,13098)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BPatG, 14.07.2003 - 11 W (pat) 305/02
    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG differenziert deshalb nicht zwischen den einzelnen Einspruchsgründen, sondern ordnet in jedem Fall nach Rücknahme des Einspruchs eine Weiterführung des Einspruchsverfahrens von Amts wegen an (vgl. dazu Benkard, a. a. O., § 59 Rn. 63b; offen gelassen in BGH a. a. O. -Lichtfleck; vgl. dazu auch BGH GRUR 1995, 333 -Aluminium-Trihydroxid; vgl. auch BPatGE 47, 141 ff. -Aktivkohlefilter).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der durch eine widerrechtliche Entnahme Verletzte gem. § 8 PatG mit einer Vindikationsklage parallel zu einem Einspruchsverfahren nach § 59 PatG die Übertragung des Streitpatents verlangen kann (vgl. Busse, a. a. O., § 8 Rn. 35; BPatGE 47, 141 ff. -Aktivkohlefilter).

    Zwar können grundsätzlich nach pflichtgemäßen Ermessen anstelle eines Einspruchsgrundes oder zusätzlich auch weitere Widerrufsgründe nach § 21 Abs. 1 PatG von Amts wegen in das Verfahren einbezogen und zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden (vgl. BGH GRUR 1995, 333 -Aluminium-Trihydroxid; BPatGE 47, 141 ff. -Aktivkohlefilter).

  • BPatG, 24.08.2006 - 8 W (pat) 359/04
    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Nach Auffassung des Senats ist jedoch das Einspruchsverfahren nicht fortzuführen, wenn der einzige nunmehr zurückgenommene Einspruch ausschließlich auf den Einspruchsgrund der widerrechtlichen Entnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG) gestützt worden ist (Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 21 Rn. 18, anders aber § 59 Rn. 63b, Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 61 Rn. 27; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., 61 Rn. 28; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 606; BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; 8 W (pat) 306/08 Beschluss vom 10.11.2008; 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der verbliebenen Verfahrensbeteiligten war die Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; BPatG 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal; vgl. dazu auch BPatGE 46, 247 Ziff. 4 -gerichtliches Einspruchsverfahren II; BGH GRUR 1997, 615, I. 2. und II. 2. -Vornapf).

  • BPatG, 11.11.2008 - 8 W (pat) 306/04
    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Nach Auffassung des Senats ist jedoch das Einspruchsverfahren nicht fortzuführen, wenn der einzige nunmehr zurückgenommene Einspruch ausschließlich auf den Einspruchsgrund der widerrechtlichen Entnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG) gestützt worden ist (Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 21 Rn. 18, anders aber § 59 Rn. 63b, Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 61 Rn. 27; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., 61 Rn. 28; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 606; BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; 8 W (pat) 306/08 Beschluss vom 10.11.2008; 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der verbliebenen Verfahrensbeteiligten war die Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; BPatG 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal; vgl. dazu auch BPatGE 46, 247 Ziff. 4 -gerichtliches Einspruchsverfahren II; BGH GRUR 1997, 615, I. 2. und II. 2. -Vornapf).

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG differenziert deshalb nicht zwischen den einzelnen Einspruchsgründen, sondern ordnet in jedem Fall nach Rücknahme des Einspruchs eine Weiterführung des Einspruchsverfahrens von Amts wegen an (vgl. dazu Benkard, a. a. O., § 59 Rn. 63b; offen gelassen in BGH a. a. O. -Lichtfleck; vgl. dazu auch BGH GRUR 1995, 333 -Aluminium-Trihydroxid; vgl. auch BPatGE 47, 141 ff. -Aktivkohlefilter).

    Zwar können grundsätzlich nach pflichtgemäßen Ermessen anstelle eines Einspruchsgrundes oder zusätzlich auch weitere Widerrufsgründe nach § 21 Abs. 1 PatG von Amts wegen in das Verfahren einbezogen und zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden (vgl. BGH GRUR 1995, 333 -Aluminium-Trihydroxid; BPatGE 47, 141 ff. -Aktivkohlefilter).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Das Bundespatentgericht ist für die Entscheidung über den vorliegenden Einspruch nach § 147 Abs. 3 PatG in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung zuständig geworden und auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori zuständig geblieben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 859, 861 f. -Informationsübermittlungsverfahren I; BGH GRUR 2007, 862 f. -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2009, 184 f. -Ventilsteuerung).
  • BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der verbliebenen Verfahrensbeteiligten war die Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatG 8 W (pat) 306/04 Beschluss vom 11.11.2008; BPatG 8 W (pat) 359/04 Beschluss vom 24.8.2006, jeweils veröffentlicht in juris Das Rechtsportal; vgl. dazu auch BPatGE 46, 247 Ziff. 4 -gerichtliches Einspruchsverfahren II; BGH GRUR 1997, 615, I. 2. und II. 2. -Vornapf).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Das Bundespatentgericht ist für die Entscheidung über den vorliegenden Einspruch nach § 147 Abs. 3 PatG in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung zuständig geworden und auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori zuständig geblieben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 859, 861 f. -Informationsübermittlungsverfahren I; BGH GRUR 2007, 862 f. -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2009, 184 f. -Ventilsteuerung).
  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Das Einspruchsverfahren ist vielmehr auch unter solchen Voraussetzungen mit einer Sachentscheidung abzuschließen (BGH GRUR 1996, 42 ff. -Lichtfleck).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Weiterhin ist zu bedenken, dass die nunmehr wohl herrschende Meinung davon ausgeht, dass die Patentfähigkeit des widerrechtlich entnommenen Gegenstands nicht Vorraussetzung des Tatbestands der widerrechtlichen Entnahme ist (vgl. Busse, a. a. O., § 21 Rn. 78; Schulte, a. a. O., § 21 Rn. 48; vgl. dazu auch BGH GRUR 2007, 996 Rn. 13).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Das Bundespatentgericht ist für die Entscheidung über den vorliegenden Einspruch nach § 147 Abs. 3 PatG in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung zuständig geworden und auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori zuständig geblieben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 859, 861 f. -Informationsübermittlungsverfahren I; BGH GRUR 2007, 862 f. -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2009, 184 f. -Ventilsteuerung).
  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

  • BPatG, 12.01.2009 - 11 W (pat) 29/04
  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

  • BPatG, 10.11.2008 - 8 W (pat) 306/08
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. Beschluss des 6. Senats vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 - Kugelgelenk, zur Veröffentlichung vorgesehen sowie Beschluss des 8. Senats vom 1. Juli 2008, 8 W (pat) 319/07).
  • BPatG, 22.03.2012 - 6 W (pat) 59/08
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; vgl. auch BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Verfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 01.03.2012 - 6 W (pat) 23/08
    Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; vgl. auch BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Verfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 27.06.2011 - 6 W (pat) 306/11
    Da die Einsprechende nach dem Erlöschen des Patents erklärt hat, dass ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf nicht geltend gemacht wird, ist das Einspruchsverfahren erledigt (vgl. dazu ausführlich insbesondere BPatG GRUR 2010, 363, -Radauswuchtmaschine vgl. auch BPatGE 51, 254 -Kugelgelenk; vgl. neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen; veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu BPatG GRUR 2010, 363 -Radauswuchtmaschine; BPatGE 51, 254 -Kugelgelenk; neuerdings auch BPatG 21 W (pat) 308/08 -Optische Inspektion von Rohrleitungen, veröffentlicht in juris Das Rechtsportal).

  • BPatG, 23.04.2012 - 8 W (pat) 308/11
    Jedoch geht der Senat mit der herrschenden Meinung davon aus, dass das Einspruchsverfahren nicht fortzuführen ist, wenn der einzige nunmehr zurückgenommene Einspruch ausschließlich auf den Einspruchsgrund der widerrechtlichen Entnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG) gestützt worden ist (vgl. Benkard, a. a. O., § 21 Rn. 18, anders aber § 59 Rn. 63b; Busse, a. a. O., § 61 Rn. 27; Schulte, a. a. O., § 61 Rn. 28; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 606; BPatGE 51, 254 - Kugelgelenk; BPatG (8. Senat) v. 11.11.2008 (8 W (pat) 306/04), vom 10.11.2008 (8 W (pat) 306/08), vom 24.8.2006 (8 W (pat) 359/04)), denn eine weitere Prüfung der widerrechtlichen Entnahme im gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG fortgesetzten Einspruchsverfahren kann vorliegend nicht mehr stattfinden (vgl. dazu auch BPatGE 36, 213 f.; zuvor erwogen in BGH a. a. O., S. 281 - Lichtfleck).

    3. Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der verbliebenen Verfahrensbeteiligten war die Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatGE 51, 254, 256 (Ziff. 3.) m. w. N.).

  • BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06

    Patenteinspruchsverfahren - "Feuerlöschanlage" - auf widerrechtliche Entnahme

    Der Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG hat die Frage der Zuordnung der Erfindung sowie die Anmeldung durch einen Nichtberechtigten zum Gegenstand und dient anders als die Einspruchsgründe des § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 PatG ausschließlich dem Interesse des Verletzten, der allein einspruchsberechtigt ist, und nicht - wie die übrigen Einspruchsgründe - der im Allgemeininteresse liegenden Klärung der Frage, ob die Erfindung schutzwürdig ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 - Kugelgelenk, vollständig veröffentlicht in juris Das Rechtsportal m. w. N.).
  • BPatG, 16.03.2010 - 6 W (pat) 308/07
    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. 21 W (pat) 301/08, Beschluss vom 27. Juli 2009 -Radauswuchtmaschine; vgl. auch Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 -Kugelgelenk, zur Veröffentlichung vorgesehen sowie Beschluss vom 1. Juli 2008, 8 W (pat) 319/07).
  • BPatG, 14.01.2010 - 6 W (pat) 309/07
    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. 21 W (pat) 301/08, Beschluss vom 27. Juli 2009 -Radauswuchtmaschine; vgl. auch Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 -Kugelgelenk, zur Veröffentlichung vorgesehen sowie Beschluss vom 1. Juli 2008, 8 W (pat) 319/07).
  • BPatG, 08.12.2009 - 6 W (pat) 321/09
    Um das Einspruchsverfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. 21 W (pat) 301/08, Beschluss vom 27. Juli 2009 -Radauswuchtmaschine; vgl. auch Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 -Kugelgelenk, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Beschluss vom 1. Juli 2008, 8 W (pat) 319/07).
  • BPatG, 17.11.2009 - 6 W (pat) 17/06
    Um das Verfahren förmlich abzuschließen und zur Klarstellung der Sachund Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter ist die Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens durch einen der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss auszusprechen (vgl. dazu 21 W (pat) 301/08, Beschluss vom 27. Juli 2009 -Radauswuchtmaschine; vgl. auch Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 -Kugelgelenk, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Beschluss vom 1. Juli 2008, 8 W (pat) 319/07).
  • BPatG, 15.10.2009 - 6 W (pat) 318/09
  • BPatG, 01.10.2009 - 6 W (pat) 332/07
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