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   BPatG, 28.04.2011 - 28 W (pat) 95/10   

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https://dejure.org/2011,18011
BPatG, 28.04.2011 - 28 W (pat) 95/10 (https://dejure.org/2011,18011)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 28 W (pat) 95/10 (https://dejure.org/2011,18011)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 28 W (pat) 95/10 (https://dejure.org/2011,18011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 63 Abs 3 MarkenG, § 66 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung - zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Doppelvertretung in Löschungsverfahren wegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 63 Abs 3 MarkenG, § 66 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung - zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Doppelvertretung in Löschungsverfahren wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Doppelvertretung ist mangels Notwendigkeit abzulehnen; Ablehnung der Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Doppelvertretung mangels Notwendigkeit; Bemessung der Höhe eines Gegenstandswertes i.R.e. markenrechtlichen Löschung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung - zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Doppelvertretung in Löschungsverfahren wegen ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung - zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Doppelvertretung in Löschungsverfahren wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten für Patentanwalt in einfachem Markenlöschungsverfahren nicht erstattungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten bei einfachen Markenlöschungsverfahren nicht zu erstatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kosten des Patentanwalts nicht zwingend ersatzfähig

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Das vorliegenden Löschungsverfahren betrifft kein Klageverfahren in "Kennzeichenstreitsachen" vor einem ordentlichen Gericht (vgl. dazu BPatG, Beschl. v. 28.4.2011, Az. 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Nach diesen Vorschriften ist zu prüfen, ob die Vertretung sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Patentanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Die Beteiligten haben daher zunächst die Wahl, ob sie sich von einem Patent- oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Das vorliegenden Löschungsverfahren betrifft kein Klageverfahren in "Kennzeichenstreitsachen" vor einem ordentlichen Gericht (vgl. dazu BPatG, Beschl. v. 28.4.2011, Az. 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Nach diesen Vorschriften ist zu prüfen, ob die Vertretung sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Patentanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Die Beteiligten haben daher zunächst die Wahl, ob sie sich von einem Patent- oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 49/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Das vorliegenden Löschungsverfahren betrifft kein Klageverfahren in "Kennzeichenstreitsachen" vor einem ordentlichen Gericht (vgl. dazu BPatG, Beschl. v. 28.4.2011, Az. 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Nach diesen Vorschriften ist zu prüfen, ob die Vertretung sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Patentanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Die Beteiligten haben daher zunächst die Wahl, ob sie sich von einem Patent- oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 48/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Das vorliegenden Löschungsverfahren betrifft kein Klageverfahren in "Kennzeichenstreitsachen" vor einem ordentlichen Gericht (vgl. dazu BPatG, Beschl. v. 28.4.2011, Az. 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Nach diesen Vorschriften ist zu prüfen, ob die Vertretung sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Patentanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Die Beteiligten haben daher zunächst die Wahl, ob sie sich von einem Patent- oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 36/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Das vorliegenden Löschungsverfahren betrifft kein Klageverfahren in "Kennzeichenstreitsachen" vor einem ordentlichen Gericht (vgl. dazu BPatG, Beschl. v. 28.4.2011, Az. 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Nach diesen Vorschriften ist zu prüfen, ob die Vertretung sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Patentanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

    Die Beteiligten haben daher zunächst die Wahl, ob sie sich von einem Patent- oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen (BPatG 28 W (pat) 95/10, BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 93/12

    Bösgläubige Nichtbenutzung - Markenbeschwerdelöschungsverfahren - Beschwerde

    Besteht der Löschungsgrund Bösgläubigkeit gerade darin, dass die angegriffene Marke nicht benutzt werden, sondern von vornherein nur dazu eingesetzt werden sollte, einen Mitbewerber wettbewerbswidrig zu behindern, wirkt sich das Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der von der Rechtsordnung missbilligten Beeinträchtigung und Störung des Wettbewerbs durch die angegriffene Marke sogar werterhöhend aus (BPatG, Beschl. v. 28.04.2011 - 28 W (pat) 95/10, …

    2012, 94 (LS) = BeckRS 2011, 16238).

  • BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 47/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im

    Bei unbenutzten Marken ist unter Berücksichtigung der Kritik des Bundesgerichtshofs an der Festsetzung zu niedriger Gegenstandswerte durch das Bundespatentgericht (BGH GRUR 2006, 704 - Markenwert) ein Regelwert von nunmehr 50.000,- EUR, bei benutzten Marken ein höherer Wert gerechtfertigt (BPatG, GRUR 2007, 176 - Festsetzung des Gegenstandswerts; BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 57/07 - MAUI SPORTS; 26 W (pat) 002/10 - Erblüh Tee; 33 W (pat) 138/09 - DEVO; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; a. A.: 28 W (pat) 95/10).
  • BPatG, 31.07.2013 - 26 W (pat) 50/11

    Bestimmung eines Gegenstandswertes von über 50.000,00 Euro bei benutzten Marken

    Bei unbenutzten Marken ist unter Berücksichtigung der Kritik des Bundesgerichtshofs an der Festsetzung zu niedriger Gegenstandswerte durch das Bundespatentgericht (BGH GRUR 2006, 704 - Markenwert) ein Regelwert von nunmehr 50.000,-- EUR, bei benutzten Marken ein höherer Wert gerechtfertigt (BPatG, GRUR 2007, 176 - Festsetzung des Gegenstandswerts; BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 57/07 - MAUI SPORTS; 26 W (pat) 002/10 - Erblüh Tee; 33 W (pat) 138/09 - DEVO; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; a. A.: 28 W (pat) 95/10).
  • BPatG, 14.04.2020 - 29 W (pat) 8/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - zu

    Die Erstattung von Kosten einer Doppelvertretung im Löschungsverfahren richtet sich nach § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 91 ZPO, wonach zu prüfen ist, ob die Kosten einer Doppelvertretung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (BPatG, Beschluss vom 28.04.2011, 28 W (pat) 95/10; Beschluss vom 19.10.2016, 24 W (pat) 35/14; Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Auflage, § 71 Rn. 22).
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