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   BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11   

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BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11 (https://dejure.org/2016,11718)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11 (https://dejure.org/2016,11718)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2016 - 26 W (pat) 64/11 (https://dejure.org/2016,11718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "Mangal" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verpflegung u. Beherbergung von Gästen wegen behaupteter Bösgläubigkeit z. Ztpkt. der Anmeldung; Anforderungen an den Nachweis einer Bösgläubigkeit durch Kenntnis eines ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Für ein Abweichen von diesem Grundsatz bedarf es stets besonderer Umstände (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

    Demnach ist auch der Verfahrensausgang in der Hauptsache für sich genommen kein Grund, einem Beteiligten Kosten aufzuerlegen (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Als bösgläubig kann danach eine Markenanmeldung zu beurteilen sein, die der Anmelder allein zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern, ohne die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH a. a. O. - GLÜCKSPILZ).

    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen daher keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH, Mitt. 2009, S. 329, Rdnr. 37 - Goldhase; BGH, GRUR 2008, 917, Rdnr. 20 - Eros).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Die Marke 30 2008 045 003 "Mangal" ist für die Dienstleistungen der Klasse 43 "Verpflegung von Gästen innerhalb und außerhalb von Restaurants; Verpflegung von Gästen in Cafés; Catering; Beherbergung von Gästen" nicht zu löschen, weil ihrer Eintragung für diese Dienstleistungen zum Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten), dem 14. Juli 2008, kein absolutes Schutzhindernis entgegengestanden hat (§ 50 Abs. 1 MarkenG).

    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 483, Rdnr. 22 - test; GRUR 2014, 565, Rdnr. 10 - smartbook) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Allerdings kann bei fremdsprachigen Markenwörtern dennoch ein Freihaltebedürfnis dann angenommen werden, wenn sie sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz von Waren zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigt werden (vgl. BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; 1992, 515 - Vamos).
  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung - "mcpeople

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versucht und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG 27 W (pat) 40/12 - mcpeople/McDonaldâ?²s; BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette).
  • BPatG, 13.11.1996 - 29 W (pat) 245/94

    Freihaltebedürfnis für das tschechische Wort für "Wasserbauten" ; Erfüllung der

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen, wobei auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen daher keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH, Mitt. 2009, S. 329, Rdnr. 37 - Goldhase; BGH, GRUR 2008, 917, Rdnr. 20 - Eros).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen, oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ; GRUR 2009, 780 Rdnr. 13 - Ivadal I).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    4,2 Mio. türkische und türkeistämmige Kunden in Deutschland im Jahre 2008 (www.wikipedia.org, Anlage 5 zum Hinweis des Senats vom 18. März 2016) stellen keinen objektiv abgrenzbaren Verkehrskreis dar (BGH GRUR 2015, 587 Rdnr. 23 - Pinar; GRUR 2013, 752 Rdnr. 32 - Duff Beer), zumal die Parteien nicht einmal behauptet haben, dass die Verpflegungsdienstleistungen des Antragsgegners nur auf türkische/türkeistämmige Endkunden ausgerichtet sind oder nur spezielle türkische Lebensmittel betreffen.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11
    Allerdings kann bei fremdsprachigen Markenwörtern dennoch ein Freihaltebedürfnis dann angenommen werden, wenn sie sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz von Waren zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigt werden (vgl. BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; 1992, 515 - Vamos).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

  • BPatG, 24.09.2020 - 25 W (pat) 509/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "KÖZ HAS URFA Holzkohle Grill Restaurant/KÖZ URFA" -

    Dieser Personenkreis könne nicht objektiv abgegrenzt werden, da die jeweils beanspruchten Dienstleistungen nicht ausschließlich diesem bestimmten Personenkreis angeboten würden (vgl. BPatG, Beschluss vom 28. April 2016 - 26 W (pat) 64/11 - Mangal).

    Soweit der Widersprechende auf den Beschluss des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 28. April 2016 verweist (Az. 26 W (pat) 64/11 - Mangal), stehen die dortigen Feststellungen der hiesigen Entscheidung nicht entgegen.

  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 49/18

    LAUSDEANDL - Markenbeschwerdeverfahren - "LAUSDEANDL" - Dialektausdruck - zur

    Dabei wird in solchen Fällen auch zu bewerten sein, ab welcher Größe Bevölkerungsteile, welche über die entsprechenden Dialektkenntnisse verfügen, überhaupt noch einen relevanten Teil des angesprochenen Publikums ausmachen, dessen Sprachverständnis die Annahme einer fehlenden Unterscheidungskraft rechtfertigen kann (vgl. hierzu BPatG BeckRS 2016, 10030 - Mangal, wonach 4, 2 Mio. türkische bzw. türkischstämmige Abnehmer einen "kleinen, letztlich nicht mehr relevanten Teil des inländischen deutschen Verkehrs" bilden soll, mit der Folge, dass es auf ihr Sprachverständnis nicht ankomme).
  • BPatG, 06.05.2019 - 27 W (pat) 555/17

    Beurteilung einer Verwechselungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "Aile

    Selbst für den Fall, dass das türkischstämmige Publikum in Deutschland von einem einheitlich beschreibenden Verständnis des Zeichens ausgehe, könnte die etwa 4 Millionen starke türkische bzw. türkischstämmige Gemeinde in Deutschland in diesem Einzelfall nicht als objektiv abgrenzbarer Verkehrskreis gelten, da die Dienstleistungsangebote nicht ausschließlich an diesen Kundenkreis gerichtet seien (vgl. Bundespatentgericht, Beschluss vom 28.04.2016 - 26 W(pat) 64/11).
  • LG Köln, 31.07.2018 - 33 O 132/17
    Vielmehr stellt sich dieser Begriff aus ihrer Sicht als Phantasiebezeichnung dar (vgl. BPatG, Beschluss vom 28.04.2016, - 26 W (pat) 64/11 -), welcher zur Kennzeichnung des Restaurants - und damit markenmäßig - verwendet wird.
  • BPatG, 19.11.2019 - 29 W (pat) 41/18
    Die in diesem Zusammenhang relevante Frage, ob türkischsprachige Verbraucher vorliegend durch ihre Sprachkenntnisse objektiv abgrenzbar sind und damit bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als selbständig zu berücksichtigender inländischer Verkehrskreis anzusehen sind, kann vorliegend als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben (befürwortend BPatG, Beschluss vom 17. April 2019, 28 W (pat) 521/18 - Kasap; ablehnend BPatG, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 64/11 - Mangal).
  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 50/18
    Dabei wird in solchen Fällen auch zu bewerten sein, ab welcher Größe Bevölkerungsteile, welche über die entsprechenden Dialektkenntnisse verfügen, überhaupt noch einen relevanten Teil des angesprochenen Publikums ausmachen, dessen Sprachverständnis die Annahme einer fehlenden Unterscheidungskraft rechtfertigen kann (vgl. hierzu BPatG BeckRS 2016, 10030 - Mangal, wonach 4, 2 Mio. türkische bzw. türkischstämmige Abnehmer einen "kleinen, letztlich nicht mehr relevanten Teil des inländischen deutschen Verkehrs" bilden sollen, mit der Folge, dass es auf ihr Sprachverständnis nicht ankomme).
  • BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Bei fremdsprachigen Markenwörtern kann ein Freihaltebedürfnis angenommen werden, wenn sie sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz von Waren zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigt werden (vgl. PatG, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 64/11, Rn. 46 - Mangal; Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 18/15 - Lille Smuk; Beschluss vom 13.03.2013, 33 W (pat) 38/10 - Bimber).
  • BPatG, 27.09.2018 - 30 W (pat) 534/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Karnaval" - Unterscheidungskraft -

    aa) Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem türkischsprachigen Verkehrskreis um einen in diesem Sinne relevanten Teil des angesprochenen Verkehrs handelt, der das angemeldete Wortzeichen in seinem ursprünglichen Bedeutungsgehalt versteht, mag dies auch bei einem Bevölkerungsanteil von 4, 3 Millionen türkischen und türkischstämmigen Personen (vgl. Anzahl der Ausländer aus der Türkei in Deutschland, Statistisches Bundesamt, Jahr 2015; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsbericht 2015, S. 162) naheliegend sein (a. A. BPatG, 26 W (pat) 64/11 - Mangal).
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