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   BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07   

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BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07 (https://dejure.org/2008,31515)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07 (https://dejure.org/2008,31515)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 32 W (pat) 11/07 (https://dejure.org/2008,31515)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1052 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeichen - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Das ist vorliegend der Fall, da "Choco-Dreams" als warenbezogene Anpreisung und Werbeaussage verstanden wird (vgl. BGH BlPMZ 2000, 161 - Radio von hier; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 25.10.2006 - 32 W (pat) 194/03
    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Die Einschätzung der Markenstelle, die angemeldete Bezeichnung vermittele in werbeüblicher Form die Vorstellung von "traumhafter Schokolade", mithin den Sachhinweis auf ein qualitativ herausgehobenes Produkt, erscheint durchaus naheliegend, wenngleich der Anmelderin einzuräumen ist, dass im Hinblick auf die Unbestimmtheit des zweiten Wortes "Dreams" auch andere Verständnisvarianten möglich sein dürften (vgl. z. B. Senatsbeschluss 32 W (pat) 194/03 - GartenTräume).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1052 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeichen - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 32 W (pat) 11/07
    Diese Annahme führt aber zu keinem anderen Ergebnis, denn der Beurteilung einer Marke als nicht unterscheidungskräftig steht nicht entgegen, dass eine Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher keinen eindeutigen Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

  • BPatG, 30.10.2012 - 25 W (pat) 69/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schoko-Träume" - keine Unterscheidungskraft

    "Schoko" ist als Kurzform von "Schokolade", einem sehr beliebten kakaohaltigen Lebens- und Genussmittel,  in Deutschland allgemein bekannt und gebräuchlich (s. DUDEN, Das Wörterbuch der Abkürzungen, 5. Aufl., 1999, auf das die Markenstelle im angefochtenen Beschluss vom 30. Mai 2012  verwiesen hat; s. auch in der aktuellen Auflage, 6. Aufl., 2011, Seite 361), wie auch bereits andere Senate des Bundespatentgerichts in früheren Entscheidungen festgestellt haben (s. z. B. 32 W (pat) 137/07 - Schoko Crocant; 32 W (pat) 11/07 - Choco-Dreams (diese Bezeichnung entspricht der englischsprachigen Form der vorliegenden Markenanmeldung), die alle über die Homepage des Bundespatentgerichts zugänglich sind; diese Entscheidungen sind der Anmelderin mit Beanstandungsbescheid der Markenstelle vom 11. April 2011 übermittelt worden, Bl. 5, 8 der Patentamtsakte).
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