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   BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08   

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BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,20195)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,20195)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 25 W (pat) 70/08 (https://dejure.org/2009,20195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Passionsspiele" nicht als Marke für Grafikdesign und Online-Werbung eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Passionsspiele" mangels Unterscheidungskraft als Marke für Internet nicht eintragbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Passionsspiele nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).

    Zu beachten ist dabei, dass keine Unterscheidungskraft nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH nicht nur solche Zeichen besitzen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor), sondern vor allem auch solche, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und sich damit in einer beschreibenden Sachangabe erschöpfen.

    Soweit die Anmelderin geltend macht, dass es danach praktisch nicht mehr möglich sei, lexikalisch erfasste Begriffe für Dienstleistungen, die z. B. im Internet unter diesen Begriffen angeboten würden, als Marke zu erfassen, ist auf das nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -Libertel; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -Postkantoor) dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zugrundeliegende Allgemeininteresse, nicht unterscheidungskräftige Angaben zur freien Verwendung offen zu halten und diese nicht zugunsten eines einzelnen Unternehmens zu monopolisieren, hinzuweisen.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Denn in einer solchen Sachangabe sieht der Verkehr keinen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Ware aus einem bestimmten Betrieb (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 Tz. 15 -Marlene-Dietrich-Bildnis).

    Bei weit gefassten Warenund Dienstleistungsoberbegriffen genügt dabei für eine Schutzversagung, dass ein Eintragungshindernis in Bezug für einzelne unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 -AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 -FUSSBALL WM 2006), so dass es nicht darauf ankommt, ob die beanspruchten Dienstleistungsoberbegriffe auch solche umfassen, für die die angemeldete Bezeichnung nicht als Sachbegriff verstanden würde, sondern vielmehr umgekehrt darauf, ob unter die beanspruchten Oberbegriffe auch solche Dienstleistungen fallen, die sich inhaltlich/thematisch mit "Passionsspielen" befassen können.

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Bei weit gefassten Warenund Dienstleistungsoberbegriffen genügt dabei für eine Schutzversagung, dass ein Eintragungshindernis in Bezug für einzelne unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 261 -AC; GRUR 2006, 850, 856 Tz. 36 -FUSSBALL WM 2006), so dass es nicht darauf ankommt, ob die beanspruchten Dienstleistungsoberbegriffe auch solche umfassen, für die die angemeldete Bezeichnung nicht als Sachbegriff verstanden würde, sondern vielmehr umgekehrt darauf, ob unter die beanspruchten Oberbegriffe auch solche Dienstleistungen fallen, die sich inhaltlich/thematisch mit "Passionsspielen" befassen können.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Soweit die Anmelderin geltend macht, dass es danach praktisch nicht mehr möglich sei, lexikalisch erfasste Begriffe für Dienstleistungen, die z. B. im Internet unter diesen Begriffen angeboten würden, als Marke zu erfassen, ist auf das nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -Libertel; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -Postkantoor) dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zugrundeliegende Allgemeininteresse, nicht unterscheidungskräftige Angaben zur freien Verwendung offen zu halten und diese nicht zugunsten eines einzelnen Unternehmens zu monopolisieren, hinzuweisen.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).
  • BPatG, 12.04.2000 - 32 W (pat) 458/99
    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    In dieser Bedeutung ist der Begriff lexikalisch nachweisbar und allgemein bekannt und gebräuchlich (vgl. dazu auch BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 458/99 u. 459/99 v. 12. April 2000 -Passionsspiele Oberammergau 2000 bzw. Passionsspiele Oberammergau 2010).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Unabhängig davon ist nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch des Bundesgerichtshofs von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff auch dann auszugehen, wenn das Markenwort verschiedene beschreibende Bedeutungen hat oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt bzw. ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH, GRUR 2004, 146 Tz. 33 -DOUBLEMINT, GRUR 2004, 222 -.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 28.05.2009 - 25 W (pat) 70/08
    Denn in einer solchen Sachangabe sieht der Verkehr keinen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Ware aus einem bestimmten Betrieb (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 1093, 1094 Tz. 15 -Marlene-Dietrich-Bildnis).
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