Rechtsprechung
BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,29249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99
Darüber hinaus sind jedoch im Rahmen des Kollisionsverfahrens mit einer dreidimensionalen Marke hinsichtlich deren Schutzumfanges ganz besondere Voraussetzungen in die Abwägung aller nach der Rechtsprechung des EuGH erforderlichen Faktoren (EuGH GRUR 98, 922 - Canon; GRUR 98 387 - Sabel/Puma) miteinzubeziehen. - BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke
Auszug aus BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99
Dies können die besonderen, sich gerade aus der Registrierung als dreidimensional abgeleiteten, kennzeichnenden Teile der Marke (BGH Urt v 3. November 1999 - I ZR 136/97 - Maglite) sein. - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99
Darüber hinaus sind jedoch im Rahmen des Kollisionsverfahrens mit einer dreidimensionalen Marke hinsichtlich deren Schutzumfanges ganz besondere Voraussetzungen in die Abwägung aller nach der Rechtsprechung des EuGH erforderlichen Faktoren (EuGH GRUR 98, 922 - Canon; GRUR 98 387 - Sabel/Puma) miteinzubeziehen. - BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende …
Auszug aus BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99
Diese Markenform kann weder vom Anmelder nach der Anmeldung des Zeichens in einer bestimmten Form nachträglich geändert werden (BPatGE 39, 65 - Zahnpastastrang), noch kann die Markenstelle den Widerspruch auf einer registerrechtlich falschen Grundlage prüfen, mögen auch die materiellrechtlichen Prüfungsvoraussetzungen vordergründig ähnlich erscheinen, wie das vorliegend bei einer Bild- bzw dreidimensionalen Marke der Fall ist (BGH WRP 97, 755 - Autofelge; Jahresbericht BPatG 1998 und 1999, GRUR 1998, 606; GRUR 2000, 368).