Rechtsprechung
   BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32129
BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04 (https://dejure.org/2005,32129)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04 (https://dejure.org/2005,32129)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 33 W (pat) 267/04 (https://dejure.org/2005,32129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass zB ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw durch einen höheren Grad an Dienstleistungsähnlichkeit ausgeglichen werden kann (stRspr BGH GRUR 2000, 603, 604 -- Cetof/Etop).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Eine engere Ähnlichkeit besteht schließlich angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung zwischen "Bauwesen" in der angegriffenen Marke und den Immobiliendienstleistungen der Widerspruchsmarke 396 27 105 (vgl. zur Ähnlichkeit von Dienstleistungen untereinander BGH GRUR 2001, 164 - Wintergarten).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Darüber hinaus sind alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (EuGH aaO - Lloyd; BGH aaO - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 1999, 995 - HONKA).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Kreisförmige Anordnung und farbliche Unterlegung des Kreises sind einfache graphische Gestaltungsformen die keine prägende Wirkung entfalten können (vgl dazu auch BGH GRUR 1999, 241 - Lions).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.06.2005 - 33 W (pat) 267/04
    Zwar ist es grundsätzlich nicht zulässig, aus einer angegriffenen jüngeren Marke ohne weiteres ein Element herauszugreifen und dessen Übereinstimmung mit der Widerspruchsmarke festzustellen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Auflage, § 9 Rdn. 369, zusammenfassend zu den Voraussetzungen einer kollisionsbegründenden Bedeutung von Markenbestandteilen, Vorlagebeschluss des BGH in GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht