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   BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03   

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BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2006,33759)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2006,33759)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 26 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2006,33759)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Dass das Deutsche Patent- und Markenamt eine Anzahl anderer Bildmarken in das Markenregister eingetragen hat, die nach Ansicht des Anmelders eine geringere Gestaltungshöhe aufweisen als die angemeldete Marke, kann der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, weil - abgesehen von der fehlenden unmittelbaren Vergleichbarkeit der Marken - selbst die Eintragung einer identischen Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung des Amtes führt, da die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1015, Nr. 47 - BioID).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Einen darüber hinausgehenden Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft wird der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren der Oberflächengestaltung einer Ware daher nur dann entnehmen können, wenn diese besonders auffällige und außergewöhnliche Gestaltungsmerkmale aufweist, die vom bekannten Formen- und Gestaltungsschatz auf dem betreffenden Warengebiet erheblich abweichen und die übliche Gestaltungsvielfalt der Konkurrenzprodukte an Originalität deutlich überragen (BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).
  • EuGH, 28.06.2004 - C-445/02

    Glaverbel / HABM

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Im Hinblick auf ein Muster, das der Oberflächengestaltung von Glaswaren diente, hat der EuGH mit Beschluss vom 28. Juni 2004 (MarkenR 2004, 449, 450 - Glaverbel) festgestellt, dass die dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entsprechende Bestimmung der EU-MarkenV zwar nicht zwischen verschiedenen Markenformen unterscheidet und die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft für alle Markenarten dieselben sind, dass aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht notwendig jede der Markenkategorien in gleicher Weise wahrgenommen wird und es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 40/03
    Dass das Deutsche Patent- und Markenamt eine Anzahl anderer Bildmarken in das Markenregister eingetragen hat, die nach Ansicht des Anmelders eine geringere Gestaltungshöhe aufweisen als die angemeldete Marke, kann der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, weil - abgesehen von der fehlenden unmittelbaren Vergleichbarkeit der Marken - selbst die Eintragung einer identischen Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung des Amtes führt, da die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1015, Nr. 47 - BioID).
  • BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
    Sie entspreche auch der ständigen Rechtsprechung zu vergleichbaren Zeichen, z. B. BPatG, Beschluss vom 28.06.2006, 26 W (pat) 40/03; Beschluss vom 16.02.2011, 28 W (pat) 551/10; Beschluss vom 05.04.2004, 30 W (pat) 17/04; EuG, Urteil vom 21.04.2015, T-359/12; Urteil vom 19.09.2012, T-326/10; Urteil vom 19.06.2019, T-307/17.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht notwendig jede der Markenkategorien in gleicher Weise wahrgenommen wird und grafische Gestaltungen, die üblicherweise nur in dekorativer Form verwendet werden, regelmäßig nicht als Herkunftshinweis angesehen werden (EuGH a. a. O. Rn. 22 - Glaverbel; BPatG, Beschluss vom 28.06.2006, 26 W (pat) 40/03 - Oberflächenmuster).

  • BPatG, 30.03.2021 - 29 W (pat) 9/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht notwendig jede der Markenkategorien in gleicher Weise wahrgenommen wird und grafische Gestaltungen, die üblicherweise nur in dekorativer Form verwendet werden, regelmäßig nicht als Herkunftshinweis angesehen werden (EuGH a. a. O. - Glaverbel; BPatG, Beschluss vom 28.06.2006, 26 W (pat) 40/03 - Oberflächenmuster; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., Rn. 332).
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