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   BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04   

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BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04 (https://dejure.org/2006,31520)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04 (https://dejure.org/2006,31520)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 28 W (pat) 187/04 (https://dejure.org/2006,31520)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Dem begrifflichen Gehalt des Wort-Bild-Elements "HITKIDS" steht daher ein Freihaltungsbedürfnis als absolutes Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen mit der Folge, dass der Begriff "HITKIDS" als solcher nicht schutzfähig ist (vgl. dazu auch die Feststellung des Bundesgerichtshofs, wonach dem Wortbestandteil "Kinder" einer farbigen Wort/Bild-Marke für die Ware "Schokolade" wegen der ausschließlichen Beschreibung der Abnehmerkreise jegliche Unterscheidungskraft fehlt, BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder).

    Es ist ständige Rechtsprechung, dass schutzunfähige Marken-Bestandteile keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder - und GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1).

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Insoweit beruft sich die Widersprechende auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Blendax Pep", GRUR 1996, 404 ff., und "Divan/Tiffany Diva", GRUR 1996, 61 ff.

    In BGH GRUR 1996, 404, 405 re.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG stellt nur auf die Eignung eines Wortes für die Warenbeschreibung ab ("... dienen können,") und erfasst damit alle Begriffe, die dafür in Frage kommen, unabhängig von ihrer aktuellen Gebräuchlichkeit (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor - und GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG stellt nur auf die Eignung eines Wortes für die Warenbeschreibung ab ("... dienen können,") und erfasst damit alle Begriffe, die dafür in Frage kommen, unabhängig von ihrer aktuellen Gebräuchlichkeit (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor - und GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BPatG, 27.02.1996 - 24 W (pat) 8/95
    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Da im Eintragungsverfahren der Widerspruchsmarke nur die Schutzfähigkeit der angemeldeten Gesamtmarke zu prüfen war und wegen der klar herausgestellten Herstellerangabe "Böklunder" auch ohne weiteres festgestellt werden konnte, war im vorliegenden Verfahren die Prüfung der isolierten Schutzfähigkeit des Wort-Bild-Elements "HITKIDS" nachzuholen (vgl. zuletzt BPatG GRUR 1996, 413 - ICPI/ICP und Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, 2006, § 9 Rnr. 219).
  • BPatG, 10.07.2002 - 32 W (pat) 252/01
    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Des weiteren beruft sich die Beschwerdeführerin auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Juli 2002, 32 W (pat) 252/01 - Hits für Kids - der dieser Wortfolge für Waren der Klasse 30 mangels Unterscheidungskraft die Eintragung versagt hat.
  • BPatG, 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94
    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Wegen dieser Kennzeichnungsschwäche ist dieser Markenbestandteil ungeeignet, den Gesamteindruck der Widerspruchsmarke neben der unzweifelhaft kennzeichnungskräftigen Herstellerangabe "Böklunder" mitzubestimmen oder gar zu dominieren und kann deswegen auch nicht selbständig kollisionsbegründend sein (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 286 - Fläminger/Fälinger, bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 631 - Fläminger).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Es ist ständige Rechtsprechung, dass schutzunfähige Marken-Bestandteile keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder - und GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 28.06.2006 - 28 W (pat) 187/04
    Wegen dieser Kennzeichnungsschwäche ist dieser Markenbestandteil ungeeignet, den Gesamteindruck der Widerspruchsmarke neben der unzweifelhaft kennzeichnungskräftigen Herstellerangabe "Böklunder" mitzubestimmen oder gar zu dominieren und kann deswegen auch nicht selbständig kollisionsbegründend sein (vgl. BPatG GRUR 1996, 284, 286 - Fläminger/Fälinger, bestätigt durch BGH GRUR 1998, 930, 631 - Fläminger).
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